Bisher ist diese Verbindung zweigeteilt: das erste Stück heißt „Natostraße“, das zweite „Flugplatzstraße“. Mit 6:1-Stimmen empfahl das Gremium dem Marktgemeinderat, künftig dieser gesamten Straße einen Namen zu geben.
Einige Häuser beim derzeitigen Übergang von der Nato- zur Flugplatzstraße erhalten Hinweisschilder, dass sie sich auch nach der neuen Namensgebung noch am Ende der dann verkürzten Flugplatzstraße (von der Apotheke bis zur Kurve in der Nähe der Goldleite) befinden.
Verwirrung
Für dieses Konzept machte sich vor allem Gemeinderat Georg Kuhn stark, der als Gast an der Ausschusssitzung teilnahm. Eine Flugplatzstraße, mit einer Gabelung zur Apotheke und zur Ampel, hielt er für nicht sinnvoll. Seiner Meinung nach würde dies hauptsächlich die Lastwagenfahrer verwirren.
Zuvor diskutierten die Ausschussmitglieder verschiedene Möglichkeiten. Ernst Merz hatte zunächst eine U-förmige Flugplatzstraße von der Apotheke bis zur Ampel befürwortet. Norbert Lange schlug vor, die Straße von der Ampel bis an die scharfe Kurve „Zur Flugplatzstraße“ zu bezeichnen und von dort den Namen Flugplatzstraße zu verwenden. Beide Varianten verwarfen die Räte jedoch im Verlauf der Diskussion.
„Keine Notwendigkeit“
Letztendlich lehnte nur Peter-Thilo Och die Umbenennung ab. „Ich sehe dafür keine Notwendigkeit“, erklärte er. Vor kurzem sei in diesem Bereich ein Unternehmen gegründet worden, das nun möglicherweise Schwierigkeiten mit einer neuen Adresse bekomme.
Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Überprüfung des automatisierten Liegenschaftskatasters durch das Vermessungsamt, informierte Bürgermeister Helmut Krämer. Die Behörde habe mitgeteilt, dass die Flurnummer 579 als „Friedhofsäcker“ bezeichnet werde, obwohl sie im Ortsplan des Marktes als „Nato- straße“ stehe.
Ergänzung
Die Flurnummer 559 sei im Liegenschaftskataster als „Darstadter Weg“ aufgeführt, laute im Ortsplan jedoch „Flugplatzstraße“. Im Bestandsverzeichnis des Marktes tragen die beiden Flurnummern der Gemeindeverbindungsstraße Nummer 28 die Bezeichnung „B 19 – Flugplatz“. Nun könne der Marktgemeinderat beiden Flurnummern einen Namen geben, dafür sei lediglich eine Ergänzung des Bestandsverzeichnisses nötig.