Was die Bedingungen und den Ablauf einer Aufnahme ins Programm der Städtebauförderung betrifft, da kennt sich Johannes Hardenacke, der Pressesprecher der Regierung von Unterfranken, aus.
Frage: Kann grundsätzlich jede Kommune den Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm stellen oder gibt es Ausschlussgründe?
Johannes Hardenacke: Gewisse Förderprogramme schließen sich gegenseitig aus (Vermeidung von Doppelförderungen). Im Grundsatz gilt dies für die Dorferneuerung (mit ELER) und die Städtebauförderung. Wer in der Dorferneuerung ist (in der Regel bis 500 Einwohnern) kann nicht in der Städtebauförderung sein (in der Regel ab 2000 Einwohnern). Dazwischen werden eventuelle Förderungen zwischen der Regierung und dem ALE abgestimmt.
Wie sieht das für Gemeinden aus, die schon einmal einen Antrag gestellt hatten und, wie es oft vor Ort heißt, aus der Förderung geflogen sind: Können diese auch jederzeit die Aufnahme neu beantragen oder gibt es Wartefristen?
Hardenacke: Uns ist nicht bekannt, dass jemand aus der Städtebauförderung geflogen ist. Richtig ist, dass die beantragten Maßnahmen in der Regel zügig umgesetzt und abgerechnet werden sollten. Wir bitten gelegentlich auch Kommunen, Maßnahmen voranzutreiben und/oder abzurechnen. Wir werfen aber niemanden raus. Nach Abschluss einer Städtebauförderungsmaßnahme ist nicht ausgeschlossen, die Wiederaufnahme/Neuaufnahme zu beantragen. Wir achten allerdings darauf, dass die Gemeinden möglichst gleichmäßig zum Zuge kommen. Wer noch keine Fördermittel erhalten hat, hat also gegebenenfalls Vorrang vor einer Kommune, die bereits gefördert wurde.
Wie unterscheidet sich die Förderung bzw. das Verfahren für Sanierungsgebiete und Einzelmaßnahmen?
Hardenacke: Klassisch läuft die Städtebauförderung in mehreren Schritten ab: 1. Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK); 2. Festlegung eines Sanierungsgebietes; 3. Maßnahmen, die daran anschließen.
Die Förderung bedeutender städtebaulicher Einzelvorhaben ist möglich, wenn beispielsweise nur ein Dorfplatz oder ein Einzelvorhaben wie ein Gemeindehaus gefördert werden soll und die Gemeinde an sich gut da steht, also kein Sanierungsgebiet notwendig erscheint. Solche Einzelvorhaben sind aber ausschließlich mit Landesmitteln möglich. Foto: Marlene Rathgeber