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WÜRZBURG: Freundin eingeliefert – Freund randaliert in der Psychiatrie

WÜRZBURG

Freundin eingeliefert – Freund randaliert in der Psychiatrie

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    Ziemlich bedrohlich hat sich ein 24-Jähriger im November 2016 in der psychiatrischen Uniklinik aufgeführt. Er wollte zu seiner Freundin, mit der kurz zuvor Schluss gemacht hatte. Die Randale hatte Konsequenzen und jetzt steht der Hilfsarbeiter vor dem Amtsgericht.

    An einer Tankstelle hatte der Angeklagte seiner Freundin eröffnet, dass er nicht mehr mit ihr zusammen sein will. Für die Frau kam das offenbar überraschend. Auf jeden Fall tobte und schrie und heulte sie in seinem Auto so sehr, dass eine Polizeistreife das Paar anhielt. Der 24-Jährige erzählte den Beamten, dass sie psychische Probleme habe, möglicherweise suizidgefährdet sei – und die Beamten brachten sie zur Untersuchung in die Uni-Nervenklinik.

    Wegen Missbrauchs von Notrufen und Sachbeschädigung angeklagt

    Dort hin fuhr nach einer Weile auch der Angeklagte. Wo er denn bleibe, habe der Pförtner ihn gefragt, er werde schon gesucht, sagt er vor Gericht, wo er wegen Missbrauchs von Notrufen und Sachbeschädigung angeklagt ist. Durch eine verschlossene Glastür sah er die junge Frau. Immer noch habe sie geheult, sie habe nach der Polizei gerufen und Krankenpfleger und eine Ärztin hätten sie „in eine Ecke gedrängt“.

    Er habe geklopft, aber statt sich um ihn zu kümmern, hätten die Pfleger die sich wehrende Frau „weg gezerrt“ und auf eine Liege geschnallt. „Da habe ich die Fassung verloren“, gibt der 24-Jährige zu, der zur Tatzeit völlig nüchtern war. Er habe auf etwas geschlagen, was er für den Türöffner gehalten habe. Dass es der Feuermelder war, habe er erst gemerkt, als die Alarmglocken schrillten. Weil die Tür sich nicht geöffnet habe, habe er nun dagegen getreten und geschlagen. Und zwar so lange, bis zwei Polizisten auftauchten, die ihn festhielten.

    Viel Geld für den bislang unbescholtenen Hilfsarbeiter

    Rund 740 Euro beträgt der Schaden an der Kliniktür, 630 Euro stellt die Feuerwehr für den Fehlalarm in Rechnung, 580 Euro die Klinik. Viel Geld für den bislang unbescholtenen Hilfsarbeiter, der mit einem 30-Stunden-Job nur 850 Euro netto verdient. Und dann ist da auch noch der Strafbefehl des Amtsgerichts: Wegen seiner Randale soll er 100 Tagessätze zu je 30 Euro, insgesamt 3000 Euro Strafe zahlen. Weil er das nicht wollte, legte er Einspruch ein – und der Fall landete vor Gericht.

    „Für mich war alles sehr bedrohlich“, sagt eine Krankenschwester, die sich in jener Nacht um die junge Frau gekümmert hatte, im Zeugenstand, „ich hatte wirklich Angst“. Wegen des randalierendes 24-Jährigen hätten sie und ihre Kollegen „zusätzliches Personal“ angefordert. Eine Polizistin berichtet, dass der Angeklagte bei seiner Randale „sehr aggressiv“ gewesen sei. Im Gespräch mit den Beamten habe er sich aber „relativ ruhig und vernünftig verhalten“.

    Da macht die Staatsanwaltschaft nicht mit

    Der Verteidiger regt an, das Verfahren gegen eine Geldzahlung einzustellen. Aber da macht die Staatsanwaltschaft nicht mit. Sie fordert für den Angeklagten 100 Tagessätze zu je 25 Euro, insgesamt 2500 Euro. Die Verteidigung plädiert dann für 60 Tagessätze zu je 20 Euro, also 1200 Euro. Sein Mandant sei damals „völlig überfordert“ gewesen, sagt der Anwalt.

    Das Urteil: Wegen Missbrauchs von Notrufen und Sachbeschädigung muss der 24-Jährige 80 Tagessätze zu je 25 Euro, insgesamt 2000 Euro zahlen. Diese Strafe wird, wie alle Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen, nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Das könnte wichtig sein für den Hilfsarbeiter, der sich nach eigenen Worten inzwischen bei der Bundeswehr beworben hat.

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