Die Benutzungsgebühren für die Bestattungseinrichtungen des Marktes Höchberg wurden zuletzt 2013 von Kämmerin Stefanie Grund kalkuliert und zum 01. Januar 2014 angehoben. Hierbei wurde nach intensiver Diskussion der Gemeinderäte eine 75 prozentige Kostendeckung angestrebt. Damals wurde vereinbart, dass nach fünf Jahren eine Neukalkulation stattfinden und eine erneute Anhebung der Friedhofsgebühren auf 80 Prozent Kostendeckungsgrad erfolgen soll. Nun stellte Kämmerin Grund die neuen Kalkulationen vor, die jetzt in den Fraktionen beraten werden sollen. Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises Würzburg hat bei den letzten beiden Haushaltsprüfungen darauf hingewiesen, dass die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren seien, da der Kostendeckungsgrad ihrer Ansicht nach zu gering ist.
Bei Friedhöfen hat die Gemeinde einen Ermessensspielraum, für Grünanlagen und Wege oder für besonderen denkmalpflegerischen Aufwand, einen Teil der Gesamtkosten aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken. Deshalb wurde in der Kalkulation für den Markt Höchberg von den durch Grabgebühren zu finanzierenden Kosten für Friedhofsunterhalt 20 Prozent als Gemeindeanteil abgezogen, führte Grund aus. Sie hatte für die nächsten fünf Jahre einen Deckungsgrad von 100 Prozent angenommen und den bisherigen Gebühren gegenübergestellt.
Schnell wurde im Gemeinderat klar, dass es eine Kostensteigerung, die teilweise bis zu 70 Prozent betragen würde, nicht geben wird. Bürgermeister Peter Stichler (SPD) sagte: "100 Prozent sind von uns nicht angedacht". Er könne gut mit 80 Prozent leben, hätte aber auch nichts gegen 75 Prozent der neu kalkulierten Kosten. Grund hatte für die Berechnung die Grabverkäufe der letzten Jahre herangezogen. In Höchberg, so die Kämmerin, gebe es jährlich 70 - 80 Bestattungen. Auch der Wandel von der Erdbestattung in Familiengräbern hin zu Urnengräbern in Wänden oder als Baumgrab wurde berücksichtigt. Stichler gab zu bedenken, dass der alte Friedhof dringend saniert und umgestaltet werden muss. Auch hier wird die Kalkulation den neuen Gegebenheiten gerecht. Nun liegt es an den Fraktionen, für welche Steigerung der Bestattungskosten sich die Verwaltung zu entscheiden hat. In einer der nächsten Sitzungen wird dann die neue Friedhofssatzung verabschiedet, die dann auch wieder zum 1. Januar in Kraft treten soll.