Mit sieben Minuten Dauer ging am Dienstag im Rathaus-Sitzungssaal die kürzeste Gemeinderatssitzung der vergangenen Jahrzehnte vor zwei Besuchern über die Bühne. Einstimmig und ohne weitere Wortmeldungen billigte das Gremium neben der neuen Umsatzbesteuerung für gemeindliche Leistungen ab 2023 die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Nach Fertigstellung des neuen Mainstegs sollen die bestehenden sieben Busparkplätze an den Mainfrankensälen aufgelassen und in eine Pkw-Parkfläche umgewandelt werden. Für die wegfallenden Busparkplätze hatte der Gemeinderat bereits im Juli 2021 beschlossen, für 170.000 Euro eine Ersatzmöglichkeit mit acht Busparkplätzen auf gemeindlichen Flächen nördlich der Gärtnerei Reim neben dem Regenüberlaufbecken an der Mainuferstraße zu schaffen. Es sollte sogleich der Bauantrag erstellt und die Maßnahme noch 2022 ausgeführt werden. 20 Monate später hieß es nun, dass das Landratsamt fordert, den Flächennutzungsplan zu ändern.
Lärm durch Busse auf dem Parkplatz ist für Anwohner nicht zu befürchten

So beschloss denn auch das Gremium, zum Planentwurf des Ingenieur-Büros Holm vom 31. Januar die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Im 1,65 Hektar großen Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen entlang der Pont-l'Eveque-Allee in einer Tiefe von 20 bis zu 40 Metern die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für Pkw-Parkplätze im nördlichen und mittleren Bereich und Busparkplätze im südlichen Bereich, das bereits vorhandene Regenüberlaufbecken als Fläche für Versorgungsanlagen Abwasser deklariert und die landwirtschaftliche Fläche der Erwerbsgärtnerei Reim in eine Fläche für Wohnbebauung mit Grünflächen und zur Mainuferstraße hin in eine "Besondere Verkehrsfläche – Parkplätze" umgewidmet werden.
Die geplanten Busparkplätze stellen laut Planer mit einem Abstand von mehr als 80 bis 100 Meter zur vorhandenen Bebauung entlang Würzburger Straße keine Lärmbelästigung dar. Wie der Bürgermeister ausführte, wurde in der Planänderung auch der Wunsch des Eigentümers der an die Mainuferstraße angrenzenden Erwerbsgärtnerei Reim berücksichtigt, das Grundstück wieder der vormaligen Ausweisung als "Wohnbaufläche" zuzuführen. Dafür muss der Eigentümer laut Beschluss flächenanteilig die Kosten des Verfahrens tragen.