Bei den geplanten Öffnungsschritten von Bund und Ländern nach dem Winter-Lockdown ist die Gastronomie frühestens am 22. März dran: Ab diesem Tag könnte – abhängig von den lokalen Inzidenzzahlen – eine Bewirtung von Gästen zumindest im Außenbereich wieder erlaubt sein. Um die von der Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogene Branche zu unterstützen, wird die Stadt auch in diesem Jahr voraussichtlich auf die Erhebung von Sondergebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen verzichten. Ein entsprechender Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wurde am Donnerstag im Hauptausschuss des Stadtrats einstimmig weiterverfolgt.
Würzburg