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Würzburg: Gastronomie: Eventuell auch 2021 Gebührenbefreiung für Außenbereich

Würzburg

Gastronomie: Eventuell auch 2021 Gebührenbefreiung für Außenbereich

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    Sollte die Außengastronomie wie beispielsweise der Ratskeller (im Bild) Ende März wieder öffnen dürfen, plant die Stadt, auf die Erhebung von Sondergebühren zu verzichten.
    Sollte die Außengastronomie wie beispielsweise der Ratskeller (im Bild) Ende März wieder öffnen dürfen, plant die Stadt, auf die Erhebung von Sondergebühren zu verzichten. Foto: Silvia Gralla

    Bei den geplanten Öffnungsschritten von Bund und Ländern nach dem Winter-Lockdown ist die Gastronomie frühestens am 22. März dran: Ab diesem Tag könnte – abhängig von den lokalen Inzidenzzahlen – eine Bewirtung von Gästen zumindest im Außenbereich wieder erlaubt sein. Um die von der Pandemie stark in Mitleidenschaft gezogene Branche zu unterstützen, wird die Stadt auch in diesem Jahr voraussichtlich auf die Erhebung von Sondergebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen verzichten. Ein entsprechender Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wurde am Donnerstag im Hauptausschuss des Stadtrats einstimmig weiterverfolgt.

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