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Rottendorf: Geänderte Satzung der Musikschule sieht Ermäßigungen vor

Rottendorf

Geänderte Satzung der Musikschule sieht Ermäßigungen vor

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    Die Rottendorfer Musikschule hat ihre Türen wieder geöffnet. Ohne Hygienekonzept geht es jedoch auch hier nicht.
    Die Rottendorfer Musikschule hat ihre Türen wieder geöffnet. Ohne Hygienekonzept geht es jedoch auch hier nicht. Foto: Christian Ammon

    In den vergangenen Wochen herrschte in der Sing- und Musikschule Rottendorf Notbetrieb. Inzwischen erfolgt der Unterricht, so weit es das Hygienekonzept erlaubt, wieder in regulärer Form. Der Gemeinderat hat nun die Satzung geändert und an die besonderen Anforderungen der Corona-Pandemie und eine mögliche zweite Welle angepasst. Ab dem 1. September ist nun eine Erstattung der Gebühren bei Unterrichtsausfall über einen längeren Zeitraum vorgesehen. Entfällt Unterricht jedoch nur kurzzeitig aufgrund "höherer Gewalt", etwa bei einem Sturm, ist dies nicht vorgesehen. Auch ist es nun möglich, dass Eltern eine Ermäßigung erhalten, die die Krise in eine Notlage gebracht hat.

    Im Gemeinderat gab es darüber hinaus Kritik an der Höhe der Gebühren, die das Gremium bereits zu einem früheren Zeitpunkt festgelegt hatte. Musik sei wichtig für die Entwicklung von Kindern, betonte SPD-Rätin Dr. Eva-Maria Distler. Es müsse daher die Möglichkeit geben, dass "möglichst viele Kinder" die Musikschule besuchen könnten. Bei der derzeitigen Höhe der Gebühren sei dies nicht gegeben. Josef Pohly von den Grünen kritisierte, dass das im Hygienekonzept nach jedem Unterricht vorgesehene Lüften von der Unterrichtszeit abgezogen werde. Bürgermeister Roland Schmitt betonte, dass sich die Gebühren ohnehin schon am "unteren Rand" bewegen. Die Schule tue alles Mögliche, um "bestmöglichen" Unterricht anzubieten.

    Für den Unterricht schafft die überarbeitete Satzung zudem größere Spielräume auch mit digitalen beziehungsweise Online-Angeboten zu arbeiten. Es gibt nun die Möglichkeit, Fernunterricht über das Internet zugeben. Dies soll die Ausnahme bleiben. Die Satzung hält fest, dass der Präsenzunterricht die Normalform des Unterrichts bleibt. Allerdings ist es nun auch möglich, ihn um Online-Angebote zu ergänzen.

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