In der Sitzung am 7. Mai 2024 befasste sich das Gremium in fünf Tagesordnungspunkten mit weiteren Beanstandungen des BKPV. Im Einzelnen betreffen diese die zu geringe Berechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die Tiergartenstraße, verspätete Gebührenkalkulationen bei Wasser und Abwasser und die Nichtbeachtung strenger Formvorschriften im Kassen- und Rechnungswesen. Bei der Ermittlung der Kosten für die Straßenentwässerung der 2016 erstmals endgültig hergestellten Tiergartenstraße wurde fälschlicherweise von einem Mischkanal mit einem Anteil zwölf Prozent statt 25 Prozent für den hier im Trennsystem verlegten Regenwasserkanal ausgegangen. Dadurch wurden in den Erschließungsbeitragsbescheiden an die Anlieger 12.000 Euro zu wenig verrechnet, die wegen Verjährung nicht mehr nacherhoben werden können.
Veitshöchheim