In der Sitzung am 7. Mai 2024 befasste sich das Gremium in fünf Tagesordnungspunkten mit weiteren Beanstandungen des BKPV. Im Einzelnen betreffen diese die zu geringe Berechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die Tiergartenstraße, verspätete Gebührenkalkulationen bei Wasser und Abwasser und die Nichtbeachtung strenger Formvorschriften im Kassen- und Rechnungswesen. Bei der Ermittlung der Kosten für die Straßenentwässerung der 2016 erstmals endgültig hergestellten Tiergartenstraße wurde fälschlicherweise von einem Mischkanal mit einem Anteil zwölf Prozent statt 25 Prozent für den hier im Trennsystem verlegten Regenwasserkanal ausgegangen. Dadurch wurden in den Erschließungsbeitragsbescheiden an die Anlieger 12.000 Euro zu wenig verrechnet, die wegen Verjährung nicht mehr nacherhoben werden können.
BKPV bemängelt in seinem Prüfbericht verspätete Gebührenkalkulationen
Der BKPV hatte weiter in seinem Prüfbericht verspätete Gebührenkalkulationen sowohl bei der Wasserversorgungsanlage als auch bei der Entwässerungsanlage von bis zu einem Jahr und Überdeckungen in Höhe von 4.990 Euro bei der Wasserversorgung und 13.016 Euro bei der Entwässerungseinrichtung festgestellt. Laut Prüfer müssen die Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulationen) grundsätzlich vor Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums erstellt werden und der Kalkulationszeitraum mit dem Veranlagungszeitraum identisch sein. Seine Verwaltung werde, so Bürgermeister Jürgen Götz, für die Entwässerungseinrichtung Anfang 2025 und für die Wasserversorgungsanlage Anfang 2026 beachten.
Amtsschimmel vermiest den Kaffeegenuss
"Da wiehert wieder einmal der Amtsschimmel," meinte Gemeinderätin Christina Feiler, dass laut Prüfer in der Bücherei im Bahnhof jede Tasse des Kaffeeautomaten und auch jeder Zahlungsvorgang beim Bücherflohmarkt mittels einer Bibliothekssoftware zu buchen und dem Einzahler eine Quittung zu erteilen ist. Für Kaffee müssen die Kunden nun vor dem Verzehr Wertjetons kaufen.
Die Prüfer monierten auch das Kassieren der Gebühren für die Vermietung des Grillplatzes des Verschönerungsvereins durch die Tourist-Info in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wegen der fehlenden Regelung in der Dienstanweisung für ihre Zahlstelle. Der Bezahlvorgang wird nun seit Beginn des Jahres 2024 über das Online-Buchungssystem des Partners OBS der Tourist-Info abgewickelt. Dadurch erhält der Verein die Gebühren direkt.
Fehlende Dienstanweisung erlassen
Im Bürgerbüro der Gemeinde werden nun Quittungen über Bar-Einzahlungen nicht wie vom BKPV beanstandet manuell per Durchschreibung, sondern jetzt durch das neu eingeführte Kassenverfahren OK Cash aus dem Verfahren heraus erteilt. Durch die häufigen Personalwechsel in den letzten Jahren waren weiter die berechtigten Personen in der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde zu ändern, ebenso, dass nun die Bücher in einem automatisierten Verfahren digital geführt werden. Die persönlichen Chipkarten für das Online-Banking-Verfahren SFIRM dürfen nicht mehr im Tresor der Gemeindekasse, sondern von den Zeichnungsberechtigten nur persönlich aufbewahrt werden. Allgemeine Zahlungsordnungen dürfen nicht erst am Ende des Haushaltsjahres für den Gesamtbetrag festgestellt werden. Neu erlassen wurde die bisher fehlende Dienstanweisung für die Kasse der "Versorgungsbetriebe Veitshöchheim".
