Bauherren sind nach Artikel 47 der Bayerischen Bauordnung dazu verpflichtet, Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe herzustellen. Dies wird von den meisten Bauherren erfüllt, indem sie auf ihrem Grundstück die notwendigen Stellplätze erbauen. Als Alternative gibt die Verordnung die Möglichkeit, einen sogenannten Ablösungsvertrag mit der Gemeinde zu schließen. Dies bedeutet, dass der Bauherr die Kosten, die der Gemeinde für die Herstellung der notwendigen Stellplätze entstehen, übernimmt, jedoch ohne Anrecht auf das Parkrecht auf diesem Stellplatz. Gemeinden regeln dies individuell. Oftmals kommt hier eine eigene Stellplatzsatzung zum Tragen, in denen die Regeln und Ablösesummen festgehalten sind.
Für die Gemeinde Gaukönigshofen soll nun ein Grundsatzbeschluss zu diesem Thema gefasst werden. Zuletzt wurde die Möglichkeit zur Ablöse und auch die Ablösesumme fallbezogen im Gemeinderat besprochen, wobei die Summe am Ende gleichbleibend bei 1000 Euro blieb. Die letzte Anfrage liegt allerdings über zehn Jahre zurück, sodass eine Satzung nun bei einer aktuell vorliegenden Anfrage aber auch aller zukünftigen Anfragen mehr Klarheit für die Regelungen geben soll. Dabei führte die vorgeschlagene Ablösesumme der Gemeindeverwaltung von 5000 Euro zu reger Diskussion.
Auf der einen Seite stünde die innerörtliche Entwicklung im Fokus und hier sei wenig Platz für Stellplätze, sodass ein zu hoher Betrag nicht zuträglich für die innere Ortsentwicklung sei und ggf. Projekte verhindere. Eine Erhöhung von 1000 auf 5000 Euro sie viel zu hoch angesetzt. Auf der anderen Seite müsse jedoch betrachtet werden, dass ein Bauherr, der auf seinem eigenen Grundstück einen Stellplatz herstellen müsse, die Herstellkosten, die Kosten für Grund und Boden sowie Entwässerungsgebühr für diese Fläche auch zu zahlen hätte.
Zumal er die Fläche – wenn nicht als Stellplatz – anders genutzt hätte. Es sollten also mindestens die reinen Herstellungskosten als Basis herangezogen werden. Der Antrag der Gemeindeverwaltung mit 5000 Euro als Basis wurde abgelehnt, der Gemeinderat konnte sich jedoch auf eine Ablösesumme von 2500 Euro pro Stellplatz einigen.
Kinder im Hort haben häufig mit starker Hitze zu kämpfen
Weniger unterschiedliche Meinungen gab es beim Antrag des Josefsvereins, der für den Kinderhort einen Zuschuss der Gemeinde für Windwächter für die Außenjalousien und einer Markise zur Beschattung erbat. Aus Versicherungsgründen sei es notwendig, dass am Freitag die Jalousien immer hochgezogen werden müssen. Dies habe zur Folge, dass sich das Gebäude im Sommer am Wochenende aufheize und die Kinder montags mit starker Hitze zu kämpfen hätten. Der Windwächter sei zwar beim Bau des Gebäudes bereits Thema gewesen, allerdings bringt eine zu feinfühlige Einstellung eines Windwächters auch Probleme mit sich, da die Jalousien gegebenenfalls unpassend auslösen. Durch die Erkenntnis bzgl. des Versicherungsschutzes und das Aufheizen am Wochenende hat sich die Lage jedoch geändert und ein unpassendes Auslösen, das schnell korrigierbar sei, werde nun in Kauf genommen.
Der Leiter des Josefsvereins bat nun um eine Kostenbeteiligung zu zwei Dritteln. Hintergrund dieser Bitte ist, dass der Josefsverein 100 Jahre Erbpacht auf das Gebäude hat, danach das Gebäude jedoch zu zwei Dritteln der Gemeinde zufällt und einem Drittel dem Josefsverein. Unter dem Hintergrund, dass der Josefsverein eine Pflichtaufgabe der Gemeinde in Form der Kinderbetreuung übernimmt und keinem Selbstzweck nachgeht, stimmte der Gemeinderat dem Vorschlag zu, sodass nun zwei Drittel der voraussichtlichen Kosten von ca. 14.600 Euro übernommen werden.
Erfreuliche Nachricht hatte der Bürgermeister Johannes Menth zudem aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr Rittershausen zu vermelden, da Manuela Scheuermann als 1. Kommandantin und ihr Stellvertreter Dominik Hergenröther im Amt bestätigt wurden.