Die Lärmschutzwand an der Querspange zum Kreisverkehr hat eine Höhe von zwei Metern, entlang der B 19 ist sie 3,50 Meter hoch. Die Gemeinderäte wünschen sich einen mit Gabionen verblendeten Betonsockel mit einer Holzverschalung in vertikaler Ausführung. Unter Gabionen versteht man mit Steinen gefüllte Drahtkörbe, die häufig bei solchen Maßnahmen verwendet werden. Einstimmig befürworteten die Räte auch, im Abstand von rund 40 Metern Nischen für Bäume zu errichten. Damit soll die lange Lärmschutzwand optisch aufgelockert werden.
Grünes Licht gaben die Gremiumsmitglieder, dass die Stahlstützen farblich angepasst werden. Zur Bushaltestelle hin wird die Lärmschutzwand schrittweise erhöht. Ein Erdwall am Teilstück an der B 19 spart nicht nur Kosten, sondern lässt die dort 3,50 Meter hohe Wand nicht so hoch erscheinen. Einer Meinung waren die Räte auch, am Fußgängerüberweg zu den Einkaufsmärkten durchsichtige Schutzelemente einzubauen. Weiterhin sollen abschnittsweise Büsche und Sträucher vor der Wand angepflanzt werden.
Jürgen Bauer vom Ingenieurbüro 2o informierte, dass an der Querspange der Abstand zwischen Straße und Lärmschutzwand 2,50 Meter beträgt, an der B 19 sind es sechs Meter. Anhand von Fotomontagen erklärte er dem Gremium einige Ausführungsvarianten. Die Gemeinderäte folgten mit ihrem Beschluss größtenteils seinen Vorschlägen.
Wieviel die Lärmschutzwand genau kostet, ergibt sich jetzt erst aus der Detailplanung. Bauer legte dem Gremium aber Kostenschätzungen für drei Varianten vor – zwischen 275 000 Euro für eine einfache Ausführung bis hin zu etwa 340 000 Euro.
Bürgermeister Helmut Krämer setzte sich vor allem für die durchsichtige Wand am Fußgängerüberweg ein. Armin Kolb wünschte hauptsächlich eine „stufenweise“ Erhöhung von zwei auf dreieinhalb Meter und wegen der Länge von 300 Metern „müssen Strukturwechsel angebracht werden“. „Für soviel Begrünung wie möglich“, plädierte Norbert Lange. Auch für Michaela Schwenkert war die Begrünung „das A und O“.
Ulrich Pabst machte darauf aufmerksam, die Wand auf einem Teilstück etwas zurückzuversetzen, um sie aufzulockern. Jürgen Bauer erklärte dazu, dass man in diesem Fall die Wand gemäß des Schallschutzgutachtens etwas erhöhen müsste.