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Estenfeld: Gemeinderat Estenfeld nimmt fünften Anlauf zur Öffnung der Hoegner-Straße

Estenfeld

Gemeinderat Estenfeld nimmt fünften Anlauf zur Öffnung der Hoegner-Straße

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    Diese Geschichte ist schon um die 30 Jahre alt, und sie hätte längst in trockenen Tüchern sein sollen: die Öffnung der Wilhelm-Hoegner-Straße zur Würzburger Straße in Estenfeld mit einem Bebauungsplan. Viermal ist die Gemeinde in der Vergangenheit in Gerichtsverfahren am Widerstand eines Teils der Anwohner der Hoegner-Straße gescheitert, zuletzt in einem schriftlichen Eilverfahren am Verwaltungsgerichtshof (VGH).

    Jetzt startet der Gemeinderat den fünften Anlauf, nachdem er zuvor das vom VGH kassierte "beschleunigte Verfahren" gestoppt. Am Dienstagabend beschloss der Rat mit den Gegenstimmen der beiden Grünen die Eröffnung des Regelverfahrens mit all den dazugehörigen Schritten, inklusive der üblichen zweifachen öffentlichen Auslegung sowie einer Anpassung des Flächennutzungsplanes. Damit hatte sich das Gremium, ebenfalls mit zwei Gegenstimmen, gegen die zweite Option entschieden, die die Öffnung endgültig gestoppt hätte.

    Entstandene und zu erwartende Kosten

    Der Grund für die erneute Aufnahme des langwierigen und komplizierten Verfahrens, zu dem unter anderem eine Umweltprüfung sowie ein Umweltbericht gehören, lag in einer juristischen Zweitmeinung, die von der Bürgermeisterin Rosi Schraud eingeholt worden war. Auch wenn sie zum Inhalt selbst nichts sagte, so deuten doch verschiedene Wortmeldungen darauf hin, dass der von der Gemeinde neu beauftragte Rechtsanwalt in dem Regelverfahren den richtigen Weg sah.

    So deutete der zweite Bürgermeister "Verfahrensfehler" an und sprach von einem "mittelmäßigen Theaterstück", das nun weitergespielt werden soll, allerdings in einem nun "rechtlich wasserdichten Regelverfahren, das wir angehen sollten". Auch, so Tobi Grimm weiter, weil man es all den Räten und den Bürgern schuldig sei, die sich bis jetzt für eine Öffnung eingesetzt hätten. Zuvor jedoch müssten die Kosten geklärt werden, zum einen die bisher entstandenen Kosten, aber auch die zu erwartenden Kosten.

    Kein Gericht verboten, die Straße zu öffnen

    Diese Grundhaltung, ein "Ja, machen wir, aber wie teuer ist es?", zog sich wie ein roter Faden durch die Debatte. Was die zu erwartenden Kosten angehe, könne sie noch keine Prognose treffen, so die Bürgermeisterin. "Es wird sich noch zeigen, welche Gutachten wir brauchen und was die Kosten werden", sagte sie. Anhand der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre aber würde sich das schon grob schätzen lassen können. Die Kosten für das Regelverfahren des Bebauungsplanes hingegen würden sich wie auch die Anpassung des FNP schon genauer beziffern lassen. "Bis jetzt hat uns auch noch kein Gericht verboten, die Straße zu öffnen", verdeutlichte sie.

    Auch handle es sich nach Angabe des neuen Rechtsanwaltes um ein "städtebaulich vertretbares Ziel". Estenfeld habe sich vergrößert, der Verkehr habe zugenommen, "und den muten wir den Anwohnern im Altort zu, während ein Teil der Bürger seinen eigenen Verkehr nicht aufnehmen will". Es soll keine Personengruppe bevorteilt, keine benachteiligt werden, fügte sie hinzu, vielmehr gehe es um eine "gerechte Aufteilung des Verkehrs". Auch würde die Öffnung der Hoegner-Straße zur "Befriedung des Ortes" beitragen

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