Viel Arbeit hatte man mit der Geschäftsordnung, die noch im Detail ausgearbeitet werden muss und deren Erlass voraussichtlich erst in der übernächsten Sitzung erfolgt. Dennoch wurden bereits Beschlüsse im Vorgriff gefasst.
Eine Nuss zu knacken gab es bei der Frage, ab welcher Zahl von Ratsmitgliedern eine Partei oder Gruppierung Fraktionsstärke hat. Nach dem vorliegenden Rechenmodell der Verwaltung wären es drei gewesen. Bei der Ausschussbesetzung wäre die CSU mit ihren zwei Ratsmitgliedern somit außen vor geblieben. Doch es war ausdrücklicher Wunsch des gesamten Gemeinderats, dass in den Ausschüssen alle Gruppierungen vertreten sind. So wurde einstimmig beschlossen, dass ab zwei Ratsmitgliedern Fraktionsstatus besteht.
Ebenso einstimmig erging die Festlegung der Ausschussgrößen. Die Zusammensetzung erfolgte dementsprechend. Dem Haupt- und Finanzausschuss gehören Ingo Gernert, Christian Luksch, Klaus Trunk, Ilse Hacker und Christian Braungardt an; dem Bau- und Verwaltungsausschuss Uwe Braun, Klaus Trunk, Kurt Kleinschnitz, Leonhard König und Judith Ruckert; dem Kultur- und Jugendausschuss Ingo Gernert, Klaus Trunk, Iris Schweizer, Ursula Walpuski und Christian Braungardt. Der Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden Uwe Braun, Christian Luksch und Leonhard König.
In die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt werden Bürgermeister Wolfgang Mann, Kurt Kleinschnitz und Leonhard König entsandt, in den Grundschulverband Bürgermeister Mann und Ursula Walpuski.
Einen vier Punkte umfassenden Katalog für eine verbesserte Arbeit des Gemeinderats in den nächsten sechs Jahren legte Kurt Kleinschnitz vor. Mit der Sitzungsladung sollten aussagefähige Vorlagen versandt werden. Niederschriften müssten ausführlicher gefasst sein und auch den Sachvortrag beinhalten. Jedes Ratsmitglied sollte die Niederschriften erhalten. Damit wären schnellere Beratungen möglich und unnötige Debatten zu vermeiden, meinte Kleinschnitz. Drittens sollte der Bürgermeister über Ausgaben, die er in eigener Verfügungsgewalt getätigt hat, informieren. Zum vierten sollte Akteneinsicht gewährt werden, zumindest wenn ein Quorum besteht, also eine gewisse Anzahl von Ratsmitgliedern es verlangt. Die Berücksichtigung der vier Punkte in der Geschäftsordnung solle die Vertrauensbasis zwischen Bürgermeister und Gemeinderat stärken. Unnötige Auseinandersetzungen entstünden meist, wenn der Eindruck bestehe, dass Informationen vorenthalten werden, so Kleinschnitz.
Bürgermeister Wolfgang Mann nahm den Vortrag aufmerksam zur Kenntnis, betonte allerdings, dass es zu Vertagungen aufgrund mangelhafter Information bisher nicht gekommen sei. Die vier Punkte sollen Eingang in die Geschäftsordnung finden, die den Rat in den nächsten Sitzungen noch beschäftigen wird.