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ROTTENDORF: Gesundheitsamt verhängt Duschverbot im Hochhaus

ROTTENDORF

Gesundheitsamt verhängt Duschverbot im Hochhaus

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    Rottendorf, Frankenstraße 1 - 3: In dieser Wohnanlage mit 80 Einheiten ist das Warmwasser mit einer extrem hohen Legionellen-Konzentration belastet. Deshalb hat das Gesundheitsamt Würzburg zum Schutz der Bewohner ein Duschverbot erlassen.
    Rottendorf, Frankenstraße 1 - 3: In dieser Wohnanlage mit 80 Einheiten ist das Warmwasser mit einer extrem hohen Legionellen-Konzentration belastet. Deshalb hat das Gesundheitsamt Würzburg zum Schutz der Bewohner ein Duschverbot erlassen. Foto: Foto: Günther Hillawoth

    Schlimmer hätte es für die Bewohner in der Rottendorfer Wohnanlage (Frankenstraße 1 – 3) nicht kommen können: Ausgerechnet zu Beginn der Hitzewelle hat das Gesundheitsamt Würzburg wegen der sehr hohen Legionellen-Konzentration ein Duschverbot erlassen, das immer noch Gültigkeit hat.

    Unmittelbar nach dieser notwendige Anordnungen habe die Hausverwaltung unverzüglich reagiert, sagte Markus Grunow in einem Gespräch mit der Redaktion. Um schnellstens Desinfektionsmaßnahmen einzuleiten zu können, seien sofort Angebote eingeholt und umgehend Aufträge vergeben worden. Bis die Bewohner wieder duschen können, dürften allerdings noch einige Wochen vergehen.

    Die hohe Legionellen-Belastung wurde bei Routine-Kontrollen entdeckt. Eigentümer ab Gebäuden mit drei Familien beziehungsweise drei Wohnungen sowie Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen müssen seit November 2011 ihre Warmwasserspeicher ab einem Volumen von über 400 Litern nach Legionellen untersuchen lassen. Das Ergebnis muss dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

    Und hier wurde ebenfalls schnell reagiert. Die Messungen hatten beim Ablauf des Warmwasserbehälters einen extrem hohen Wert von 20 000 Kolonien bildende Einheiten pro 100 Milliliter (KBE/100ml) ergeben. Im Rücklauf waren es immer noch 10 400. Zum Vergleich: Die Obergrenze liegt bei 100 KBE/100ml.

    Der Hygiene-Inspektor des Gesundheitsamtes musste handeln: „Ab 10 000 KBE/100ml wird ein Duschverbot erforderlich“, sagte Ulrich Thomas auf Anfrage. Er macht aber auch deutlich, dass ausschließlich ein Dusch-, jedoch kein Badeverbot erlassen wurde. Eine Infektion mit Legionellen sei nur dann möglich, wenn Wasser vernebelt werde. Hier könnte eine Aerosolbildung – Gefahr von Legionellen in der Raumluft – vorkommen. In den Sanitärräumen mit Proben seien keine extrem hohen Werte festgestellt worden. Im Mittel hätten sie sich im Bereich von 150 bis 2000 KBE/100ml bewegt. „Wer also ganz normal badet ohne den Schlauch zu benutzen, oder sich wäscht, kann sich normalerweise nicht infizieren“, erklärt Thomas.

    Wie geht's nun weiter? Laut Markus Grunow müssen zuerst die drei Warmwasserbehälter ausgetauscht werden. Dann erfolge eine thermische Desinfektion. Bei diesem Verfahren wird das Wasser auf über 70 Grad erhitzt, weil die Legionellen bei 60 Grad absterben. An allen Zapfstelle in den 80 Wohneinheiten der Anlage muss dann mindestens drei Minuten lang das Wasser laufen.

    Es könnte aber auch sein, dass diese Maßnahme nicht ausreicht. Bei Hochhäusern sei eine thermische Desinfektion schwierig, erläutert Hygiene-Inspektor Thomas. Deshalb könnte noch eine chemische Desinfektion mit Chlordioxid nötig werden.

    Ist das Ziel erreicht, muss der Legionellenwert unter 100 KBE/100ml liegen. Sollte das alles zu zutreffen, würde bis zur Entwarnung ein Zeitraum von vier bis fünf Wochen vergehen.

    Legionellen

    Diese gefährlichen Bakterien entwickeln sich unter anderem in Wasserleitungen, bevorzugt Warmwasserleitungen. Sie werden vor allem durch das Einatmen feinster Flüssigkeitstropfen in Duschen und Whirlpools übertragen. Große Warmwasseranlagen sollen mindestens einmal am Tag auf 70 Grad hochgeheizt werden, da Legionellen bei 60 Grad absterben.

    Hochrechnungen gehen von bundesweit 15 000 bis 35 000 Erkrankungen pro Jahr aus. Bis zu 15 Prozent der betroffenen Personen sterben daran.

    Symptome: An der durch Legionellen ausgelösten Legionärskrankheit erkrankt aber nicht jeder. Anfällig sind vor allem Senioren und kranke Menschen, deren Immunsystem geschwächt ist. Die harmlose Variante der Krankheit verläuft grippeähnlich. In schwereren Fällen kommt es zum Pontiac-Fieber und zu einer Lungenentzündung, Sauerstoffmangel in Gewebe und Zellen sowie Bewusstlosigkeit. Wenn Legionellen die Ursache sind, kann man das im Harn nachweisen.

    Bei einer Konzentration von über 100 Legionellen pro 100 Milliliter Wasser, muss der Vermieter handeln. Eine Konzentration über 1000 gilt als hohe und über 10 000 als extrem hohe Belastung. Der Vermieter muss Gesundheitsamt und Mieter über das Ergebnis der Wasseruntersuchung informieren und für Abhilfe sorgen.

    Einer Studie zufolge findet man Legionellen in zehn Prozent der Privathaushalte in bedenklichem Ausmaß.

    Bis Oktober 2011 mussten nur Betreiber etwa von Schwimmbädern, Schulen und Krankenhäusern Legionellen-Tests vornehmen. Seitdem stehen auch gewerbliche Vermieter in der Pflicht.

    Beim Gesundheitsamt melden muss sich: 1. Wer eine Warmwasseranlage mit mehr als 400 Litern Volumen hat, oder 2. Wer Warmwasserleitungen hat mit mehr als drei Litern Inhalt zwischen dem Großboiler und Wasserhahn. Vermieter müssen die Legionellen-Tests selbst in Auftrag geben.

    Wer im Eigenheim wohnt, muss keine Tests vornehmen lassen, sollte aber Heizungen und Warmwasserleitungen immer wieder durchspülen.

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