Mit schlecht bezahlten ungarischen Schwarzarbeitern soll das Bauunternehmen Heppt aus Theilheim (Lkr. Würzburg) über Jahre hinweg gearbeitet haben – auch bei öffentlichen Bauvorhaben wie der Würzburger Uni. In einem langwierigen Strafverfahren stehen seit Montag der Geschäftsführer, sein Bruder, ihr in Rente befindlicher Vater (der Seniorchef) sowie ein Angestellter vor dem Landgericht Würzburg.
Neben ihnen nahmen acht Verteidiger Platz, neben ihnen sind drei Berufsrichter, zwei Schöffen, zwei Ersatzschöffen und zwei Anklagevertreter mit dem Fall befasst. Zahlreiche Zuschauer aus der Baubranche zeigten Interesse zu Prozessbeginn. Glaubt man dem Ergebnis der Ermittlungen, dann hat das Trockenbau-Unternehmen 2007 bis 2011 jeweils etwa 50 ungarische Arbeiter auf seinen Baustellen beschäftigt, getarnt als selbstständige Unternehmer in eigens dafür gegründeten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Mit zwischengeschalteten Pseudo-Firmen wurden die Arbeitsverhältnisse verschleiert. Sie hatten keinen eigenen Geschäftsbetrieb und keine Ausstattung außer Schlaf- und Kochgelegenheiten für die Arbeiter. Stempel und Formulare solcher Firmen wurden bei Durchsuchungen bei Heppt entdeckt. E-Mails und Anrufe gingen direkt dorthin, so dass der Verdacht einer Tarnung naheliegt.
Laut Anklage von Oberstaatsanwältin Katja Weisensel-Kuhn geht es um hinterzogene Beiträge in Höhe von 3,7 Millionen Euro zur Sozialversicherung von 1066 Arbeitsverhältnissen in 152 GbRs. Der Vorteil lag für den unterfränkischen Trockenbauer auf der Hand: Heppt musste auf keinen Kündigungsschutz Rücksicht nehmen und die Löhne der Arbeiter nicht – wie bei deutschen Arbeitnehmern – im Urlaubs- und Krankheitsfall weiterzahlen. Und die Ungarn bekamen nur 63 Prozent vom Lohn, der einem Deutschen zugestanden hätte.
Die Folge: Der Trockenbauer konnte günstigere Preise anbieten als die Konkurrenz. Das reizte gerade öffentliche Auftraggeber, die das jeweils billigste Angebot berücksichtigen müssen – und für Preisvorteile schon einmal nicht allzu genau hinschauten, wer die Arbeiten ausführt, erläuterte ein Fachmann aus der Branche. Allerdings klagte der angeklagte Geschäftsführer: „Öffentliche Auftraggeber sind schlechte Zahler.“ Und es bestand ein Risiko bei der Gewährleistung: Nachbesserungen durch die angeblich eigenständigen Firmen waren kaum möglich – die Ungarn waren in solchen Fällen längst wieder daheim.
Reinhold Emmert, der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer, machte deutlich: Die ermittelten Indizien legen den Schluss nahe, „dass Straftaten verwirklicht sind“. Im Fall einer Verurteilung berücksichtigt das Gericht beim Strafmaß, ob und wann ein Geständnis kommt. „Ob es so schlau ist, jetzt nichts zu sagen?“, gab er zu bedenken. Rechtsanwalt Peter Auffermann erwiderte, „dass wir unseren Mandanten im Moment nicht raten können, die Anklage so einfach abzunicken.“ Nur der von Ulrich Heidenreich verteidigte ungarische Angeklagte kündigte an, er wolle sich zur Anklage äußern.
Am Ende des ersten Prozesstages warnte der Vorsitzende „vor der Beeinflussung von Zeugen“. Vor drei Tagen habe ein Zeuge angerufen und Angst bekundet, in Anwesenheit der Angeklagten im Zeugenstand aussagen zu müssen. „Kennen Sie die Familie?“, habe er gefragt. Er fürchte, man werde ihm die ungarische Mafia auf den Hals hetzen.
Doch ist nicht sicher, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um den Zeugen handelt. „Ich glaube eher, dass da Stimmung gemacht werden sollte“, vermutet Verteidiger Auffermann.