Sie sind nicht zu sehen, kitzeln beim Einatmen nicht in der Nase, können aber schwere Infektionen auslösen. Gemeint sind die 1976 erstmals beschrieben Legionellen. Verschiedene Hochrechnungen gehen von bundesweit 15 000 bis 30 000 Erkrankungen pro Jahr aus.
Aufgrund dieser Zahlen hat der Gesetzgeber die Trinkwasserverordnung novelliert. Eigentümer von Gebäuden ab drei Familien beziehungsweise drei Wohnungen sowie Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen müssen ihre Warmwasserspeicher ab einem Volumen von über 400 Litern nach Legionellen untersuchen lassen. Die aktuelle Fassung der Trinkwasser-Verordnung sieht eine jährliche Untersuchung vor.
„Wer wäscht oder duscht sich schon mit 60 Grad heißem Wasser?“
Ulrich Thomas Hygiene-Inspektor
Die Untersuchungen sind vomHauseigentümer zu veranlassen bzw. vom Betreiber der Wohnanlage bei einem akkreditierten Trinkwasserlabor in Auftrag zu geben. Zudem müssen die Anlagen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Ergebnisse sind der Behörde mitzuteilen. 1300 Objekte sind bis dato gemeldet worden, von rund 200 liegen Ergebnisse vor, bestätigte Behördenleiter Dr. Johann Löw.
Legionellen kämen in seinem Zuständigkeitsbereich – Stadt und Landkreis Würzburg – immer wieder vor, so Dr. Löw weiter. 2010 seien zwei Fälle gemeldet worden, im vergangen Jahr drei, 2012 allerdings schon sechs. Er sieht hier keinen Zusammenhang mit den laufenden Legionellen-Untersuchungen im Trinkwasser. Die sechs Erkrankungen hätten andere Ursachen, beispielsweise Infektionen im Urlaub. Der Erreger, der eine Legionellen-Erkrankung auslöst, ist meldepflichtig.
Wo sind die Quellen für Legionellen-Infektionen? Im Trinkwasser – logisch. Aber dann kommt's faustdick: Regelrechte Paradiese für diese Bakterien sind unter anderem Klimaanlagen, Befeuchternebel, Springbrunnen, Whirlpools und Blumenerde. Das geht aus einer Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hervor. „Es muss immer etwas vernebeln“, nennt Hygiene-Inspektor Ulrich Thomas vom Gesundheitsamt als Ursache in einem Gespräch mit der Redaktion.
Um eine Verkeimung zu vermeiden, gibt es wirksame Vorbeugungsmaßnahmen. Thomas hat eine Faustregel parat: „Das Wasser muss immer in Bewegung sein.“
Als Negativbeispiele nennt er das Waschbecken oder die „Gartendusche“ im Keller, die erfahrungsgemäß kaum genutzt würden: „Dort finde ich mit Sicherheit Legionellen“, die bei Temperaturen zwischen 28 und 45 Grad Celsius „am Wachsen“ seien.
Dieser Prozess kann vermieden werden, indem das Wasser eine ständige Temperatur von 60 Grad Celsius aufweist. So haben die Legionellen keine Chance. Das Problem dabei: „Wer wäscht oder duscht sich schon mit 60 Grad heißem Wasser?“, so Ulrich Thomas. Normalerweise seien die Temperaturen niedriger. Deshalb empfiehlt er, die Anlage alle vier Wochen auf 60 Grad hochzufahren.
Beim Legionellen-Test entnehmen Labor-Mitarbeiter an mindestens drei Stellen Proben am Vor- und Zirkulationsrücklauf vom Warmwasserbehälter, eine an der entferntesten Stelle zum Warmwasserbereiter. Bei Hochhäusern müssten nach Ulrich Thomas' Worten auch von allen Steigleitungen Proben gezogen werden.
Bei einem Nachweis von über 10 000 Legionellen in 100 Milliliter Wasser wird die Gesundheitsbehörde unverzüglich aktiv und ordnet ein sofortiges Duschverbot an, so der Hygiene-Inspektor. Das LGL empfiehlt in seiner Studie eine „thermische Desinfektion“, weil sich Chemikalien als Dauerlösung als nicht erfolgreich erwiesen hätten. Demnach sollten die Warmwasserbereiter und das gesamte Leitungsnetz einschließlich der Entnahmearmaturen für mindestens drei Minuten auf über 70 Grad erwärmt werden.
Meldeformulare Das Staatliche Gesundheitsamt befindet sich im Landratamt im Würzburger Frauenland in der Zeppelinstraße 15. Eigentümer und Verwalter von betroffenen Projekten können sich die Melde- formulare auch von der Internetseite des Landratsamtes herunter laden: