Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig. Sie muss daher neu berechnet werden. Bayern und Baden-Württemberg nutzen Öffnungsklauseln für eigene Berechnungsgrundlagen. Allein in Bayern müssen nun über fünf Millionen Objekte neu bewertet werden. Was ändert sich dadurch für Eigentümer und Mieter? Wer muss wann aktiv werden? Und wie wird die Grundsteuer künftig berechnet? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Würzburg/Schweinfurt