Derzeit bekommen Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder eines landwirtschaftlichen Betriebes mindestens zwei Briefe. In einem werden sie zur Teilnahme an der Gebäude- und Wohnungszählung aufgefordert (Zensus 2022), in einem weiteren darüber informiert, dass sie ab dem 1. Juli 2022 bis spätesten 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Wer bekommt derzeit Post in Sachen Grundsteuerreform vom Finanzamt?Alle, die zum Stichtag 1.1.2022 Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie, eines Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind.
Grundsteuererklärung und Zensus 2022: Was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen und wie man den Überblick behält
Immobilienbesitzer bekommen aktuell viel Post. Häuser und Wohnungen werden gezählt und parallel neu besteuert. Wo findet man die nötigen Informationen?
