Derzeit bekommen Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder eines landwirtschaftlichen Betriebes mindestens zwei Briefe. In einem werden sie zur Teilnahme an der Gebäude- und Wohnungszählung aufgefordert (Zensus 2022), in einem weiteren darüber informiert, dass sie ab dem 1. Juli 2022 bis spätesten 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen.
Würzburg