Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft, da die Werte veraltet seien und die Grundbesitzer deshalb ungleich behandelt würden. Sechs Jahre später musste sich nun damit auch der Veitshöchheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befassen. Statt wie bisher die Hebesätze stets bei der Verabschiedung des Haushaltplanes in der Haushaltssatzung festzusetzen, erließ er dafür eine eigene Hebesatzung (HebS), um der neuen Rechtslage durch die Grundsteuerreform Genüge zu tun.
Veitshöchheim