Eine Niederlage mussten das Landratsamt und die Mehrheit des Greußenheimer Gemeinderates vor dem Würzburger Verwaltungsgericht einstecken: Die 5. Kammer hob nach mündlicher Verhandlung den Ablehnungsbescheid der Behörde gegen die Baugenehmigung des Hofcafés der Gut Terra Nova GmbH & Co. Betriebs-KG auf. Das bedeutet, dass die Antragstellerin und Klägerin das rund 30 Quadratmeter große Café mit circa 20 Sitzplätzen im Außenbereich errichten darf.
Mit Bescheid vom 2. Dezember 2010 genehmigte das Landratsamt dem Gut Terra Nova (Gut Greußenheim) den bereits gebauten und im Betrieb befindlichen Hofladen auf dem Grundstück nachträglich; gleichzeitig lehnte die Behörde den Antrag auf baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Hofcafés auf diesem Grundstück ab.
Den negativen Bescheid begründete das Landratsamt unter anderem damit, dass der Gemeinderat am 29. Juli 2010 das Vorhaben abgelehnt habe. Das Gremium habe argumentiert, dass das Projekt nicht privilegiert sei und dem Flächennutzungsplan widerspreche.
Nach Ansicht des Landratsamtes sei der Gemeinderatsbeschluss weder rechtswidrig noch verstoße er gegen das Willkürverbot. Die Ablehnung des Hofcafés stelle zudem keine Existenzgefährdung dar, weil die Klägerin circa 850 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschafte und die Produkte in eigenen Geschäften sowie auf verschiedenen Märkten verkaufe.
In ihrer Begründung erklärte die Behörde, die Gemeinde habe den Außenbereich bisher sensibel behandelt und befürchte wegen des Hofcafés eine städtebaulich unerwünschte Siedlungsweise. Dies widerspreche dem öffentlichen Belang der Vermeidung von Splittersiedlungen.
Der Anwalt des Gut Terra Nova betonte in der mündlichen Verhandlung, dass seiner Meinung nach eine Privilegierung vorliegt. Das Hofcafé spielt im Vergleich zur landwirtschaftlich genutzten Fläche eine untergeordnete Rolle, sei jedoch sehr wohl dem landwirtschaftlichen Betriebsteil zugeordnet. Vermarktet würden Waren aus eigener Produktion, und die Maßnahme stelle eine „Boden rechtliche Nebensache“ dar. Er kritisierte, dass „eine missgünstige Gemeinderatsmehrheit“ das Projekt knapp mit sieben zu fünf Stimmen abgelehnt habe – seiner Ansicht nach waren dabei „ideologische“ Gründe Ausschlag gebend. Das Gut wird bekanntlich von Anhängern des Universellen Lebens (UL) bewirtschaftet.
Die anwesenden Betriebsleiter des Gut Terra Nova informierten, dass in dem Café hausgemachte Torten, Gebäck, Apfelstrudel, Obst und selbst hergestellte Fruchtsäfte angeboten würden. Zielgruppe seien hauptsächlich Radfahrer und Wanderer.
Dem hielt der Greußenheimer Bürgermeister Thomas Rützel entgegen, in Vorgesprächen habe es geheißen, dass auch viele von weither angereiste Gäste das Hofcafé besuchen würden. Den Vorwurf, die Mehrheit des Gemeinderates habe die Baumaßnahme aus ideologischen Gründen abgelehnt, wies er zurück. Er betonte, das Unternehmen habe zuvor einen großen Parkplatz beantragt, auf dem auch Busse hätten abgestellt werden können.
Der Rechtsanwalt der Klägerin stellte klar, dieser Parkplatz hätte sich in einem Kilometer Entfernung zum Hofcafé befunden und habe mit diesem Projekt nichts zu tun.
Nach 20 Minuten Beratung entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts, dass der ablehnende Bescheid des Landratsamtes rechtswidrig sei. Nach den Worten des vorsitzenden Richters stelle das Hofcafé einen „mitgezogenen Betriebsteil“ dar, der dem Unternehmen zu- und untergeordnet sei. Das Projekt erfülle die Kriterien des bayerischen Landwirtschaftsministerium. Dem Vorhaben stünden keine öffentlichen Belange entgegen.
Aktenzeichen W 5 K 10.1366