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REGION WÜRZBURG: Hartz IV-Empfängerin greift zur Selbsthilfe

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Hartz IV-Empfängerin greift zur Selbsthilfe

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    Behördengänge: Mit vielen Anträgen verbunden sind für Hartz IV-Empfänger erhoffte Umschulungsmaßnahmen – und die dann getroffenen Entscheidungen der Behörden sind nicht immer zu verstehen.
    Behördengänge: Mit vielen Anträgen verbunden sind für Hartz IV-Empfänger erhoffte Umschulungsmaßnahmen – und die dann getroffenen Entscheidungen der Behörden sind nicht immer zu verstehen. Foto: Foto: DPA

    „Wenn der Antrag auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) positiv durchgeht, verklage ich das Landratsamt“, sagt Alexandra Maier aus Eisingen. Die alleinerziehende Mutter einer mittlerweile 16-jährigen Tochter und eines dreijährigen Sohns hadert seit Jahren mit dem Landratsamt.

    Maier arbeitete bis Ende 2007 bei einer Sicherheitsfirma, bis ihr diese Tätigkeit zu gefährlich wurde. Seit Dezember 2008 bekommt sie Unterstützung nach Hartz IV. Um ihre Erwerbslosigkeit zu beenden, wollte sie vor zwei Jahren eine vom Jobcenter des Landratsamtes finanzierte Ausbildung zur Rettungssanitäterin machen. Die Behörde lehnte dies aber mit der Begründung ab, in diesem Bereich gebe es mehr Bewerber als offene Stellen. Anschließend beantragte Maier die Kostenübernahme für einen Schwesternhelferinnenkurs, was jedoch ebenfalls vom Landratsamt zurückgewiesen wurde.

    Nun hat die inzwischen 37-Jährige selbst die Initiative ergriffen: Im Januar begann sie eine 15-monatige Ausbildung zur Rettungssanitäterin mittels Fernstudium. „Ich lerne zu Hause, zwischendurch besuche ich Seminare“, erklärt Maier. Die Kosten von 114 Euro pro Monat – insgesamt 1720 Euro – „zahle ich selbst“, weil das Jobcenter sie nicht übernimmt.

    Aufgrund eines Mini-Jobs als Reinigungskraft verdient sie 200 Euro im Monat. Davon werden ihr bei Hartz IV 80 Euro abgezogen, sodass sie mit dem Rest von 120 Euro ihre Ausbildung finanzieren kann.

    Vom Jobcenter erfuhr sie, dass für ihren Fall bereits im Februar 2009 ein Antrag auf BAföG gestellt worden sei, der aber abgelehnt wurde mit der Begründung, dass Maier schon älter als 30 Jahre sei. Nun versteht sie die Welt nicht mehr, weil eine andere Sachbearbeiterin ihr jüngst mitteilte, es werde geprüft, ob sie für die Ausbildung zur Rettungssanitäterin nun BAföG bekomme oder nicht. „Wenn das klappt, fühle ich mich zwei Jahre lang hintergangen und an der Nase herumgeführt.“

    Maier fügt hinzu, ich wäre jetzt schon mit der Ausbildung fertig und in Arbeit, weil es genug freie Stellen bei Rettungssanitätern gibt. Bundesweit seien bei der Arbeitsagentur häufig 200 Angebote aufgeführt. „Ich würde überall anfangen zu arbeiten.“

    Eberhard Blenk, Fachbereichsleiter des Jobcenter Landkreis Würzburg, informiert, „die zentrale Frage, warum Frau Maier beim Anspruch auf BAföG vor zwei Jahren eine andere Auskunft erteilt wurde als heute, hängt mit der Gesetzesänderung des SGB II (Sozialgesetzbuch) zum 1. April 2011 zusammen“. Der Fachbereichsleiter sagt weiter, „dieser Sachverhalt ist grundsätzlich nicht einfach zu klären“. Er fügt hinzu, dass Maier „derzeit nicht ohne Leistungen“ sei.

    Man darf gespannt sein, wie der Fall Alexandra Maier letztlich entschieden wird.

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