Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

WÜRZBURG: Hauptfriedhof: Grabstein steht nach Bestattung schief

WÜRZBURG

Hauptfriedhof: Grabstein steht nach Bestattung schief

    • |
    • |

    „Ich will Gerechtigkeit“, betonte der 80-Jährige. Nur durch den Aushub des Nachbargrabes sei das passiert. Etwa 400 Euro würde das neue Setzen des Steins kosten. „Das ist für mich viel Geld“, meinte er. Und: „Warum soll ich für einen Schaden aufkommen, den ich nicht verursachte?“

    Mehrmals wandte sich der 80-Jährige – auch mit Unterstützung eines Anwalts – an die Friedhofsverwaltung. Bislang blieben die Bemühungen jedoch erfolglos. Die Besitzerin des Nachbargrabes könne bestätigen, dass das Grab vor der Bestattung im Januar in Ordnung gewesen sei.

    „Unmittelbar nach der Beisetzung stand der Grabstein schief“, erklärte der Rentner. Seiner Ansicht nach hätte das Nachbargrab ein bisschen verschoben werden können, weil sich daneben einige Meter weit keine Grabstelle befindet. „Beide Gräber haben sich nun einander zugewandt abgesenkt“, kritisierte er.

    Bestimmungsgemäße Nutzung

    „Die leichte Neigung nach links ist auf Senkungen des Erdreichs aufgrund von Bestattungen zurückzuführen“, bestätigte Rathaussprecher Ole Kruse. Auf einem Friedhof sei aber bei „bestimmungsgemäßer Nutzung – nämlich der Bestattung von Verstorbenen – immer mit Setzungen und Bodenverwerfungen zu rechnen“. Auch sei mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass nach rund zehn Jahren und den daneben stattfindenden Erdarbeiten der Sarg im betroffenen Grab eingebrochen sei. „Bei derartigen Vorfällen handelt es sich um eine für Friedhöfe typische Erscheinung, die einen Schadenersatzanspruch der Nutzungsberechtigten ausschließt“, hob Kruse hervor.

    Ein gesetzlicher Haftungstatbestand für den Friedhofsbetreiber nach dem Verursacherprinzip würde nur bei Verschulden vorliegen. Das heißt, „wenn Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, also die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist“.

    Grundsätzlich sei nach der Rechtsprechung davon auszugehen, dass beerdigungsbedingte Absenkungen und Schäden zu Lasten der Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten gehen. „Andere Grabnutzer bezahlen solche Schäden auch aus eigener Kasse oder lassen die Gräber mit Senkungen oder Schiefstellungen bis zur nächsten Beisetzung stehen.“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden