Viele Urlaubswillige sind genervt. Angesichts der steigenden Zahl an Corona-Infektionen vergeht ihnen die Lust auf die gerade jetzt im Herbst beliebten Städtetouren, egal ob nach Berlin, Hamburg, Wien oder Paris. Gleichzeitig dürfen die Menschen, die in Städten oder Kreisen zuhause sind, wo die Sieben-Tage-Inzidenz die Schwelle von 50 Ansteckungen pro 100 000 Einwohner überschritten hat, in den meisten Bundesländern ohne negativen Corona-Test keine Ferien machen. Auch nicht in Mainfranken. Entsprechend frustriert sind Hoteliers und Wirte.
Würzburger Hotel-Betreiberin erhält viele Absagen
Claudia Amberger-Berkmann, die in der Würzburger Innenstadt das 110-Betten-Hotel Amberger betreibt, musste auch am Freitag mehrere Buchungen stornieren. Familien aus Frankfurt und aus Berlin hätten ihre Reise ins herbstliche Franken mit Hinweis auf das vom Land Bayern erlassene Beherbergungsverbot abgesagt. Ihren Kollegen in der Branche gehe es nicht besser, so die Kreisvorsitzende im Hotel- und Gaststättenverband. Dabei hatten sie gehofft, sich ein wenig vom heftigen Einbruch in der zweiten Septemberhälfte, als Würzburg wegen einer Inzidenz von über 70 für viele Urlauber und Geschäftsreisende keine Reise wert war, zu erholen.
Nun drohen weitere Umsatz-Verluste in einem ohnehin schwierigen Jahr, so Amberger-Berkmann. Jeden Morgen bekomme sie über den Gaststättenverband eine aktualisierte Liste der Postleitzahl-Regionen, aus denen sie keine Gäste aufnehmen darf, solange diese keinen maximal 48 Stunden alten negativen Test nachweisen können. Die Stornierungen ließen sich meist telefonisch oder per Mail regeln. Vereinzelt habe sie aber auch schon an der Rezeption Urlauber wieder heimschicken müssen, so die Gastronomin. Bei Buchungen über Internet-Portale sei manchmal nicht gleich zu erkennen, wo die Interessierten zu Hause sind.
Claudia Amberger-Berkmann betont, die meisten Hoteliers in der Region seien großzügig wie sie und verlangten selbst bei sehr kurzfristigen Absagen keine Storno-Gebühren. Dabei könnten sie dies laut Auffassung von Rechtsanwalt Michael Schwägerl, dem Bezirksgeschäftsführer des Gaststättenverbands, eigentlich tun. Schließlich gelte in Bayern kein komplettes Beherbergungsverbot. "Wer einen negativen Test vorweisen kann, darf ja, im Unterschied zum Lockdown im Frühjahr, hierzulande Urlaub machen", sagt Schwägerl.
Inwieweit diese Argumentation zu halten ist, müssten am Ende vermutlich Gerichte entscheiden. Darauf wollten es die Hotels in aller Regel nicht ankommen lassen, so der Anwalt. In Einzelfällen aber, "etwa wenn eine ganze Gruppe absagt", könne er sich vorstellen, dass ein Hotel eine Storno-Gebühr verlangt, "diese aber dann kulanterweise mit dem nächsten Aufenthalt verrechnet".
Kein genereller Anspruch auf Rückerstattung
Reisende, die von Mainfranken aus die Herbstferien in anderen Regionen Deutschlands verbringen möchten, empfehlen Verbraucherschützer die Regelungen des Gastgeber-Bundeslandes vor dem Buchen genau zu studieren. Ein genereller Anspruch auf eine Rückerstattung von bereits bezahlten Hotelkosten in Berlin oder anderen Regionen mit hoher Inzidenz bestehe nicht. Es lohne sich aber, mit Reiseveranstaltern, Hotels und Wohnungsvermietern frühzeitig über einvernehmliche Storno-Regelungen für kurzfristige Absagen zu sprechen. Auch viele Buchungsportale im Internet zeigten sich in Corona-Zeiten bei Absagen recht großzügig.

Kulant geben sich auch viele Fluggesellschaften. Die Lufthansa verlangt für Umbuchungen aktuell keine Gebühren. Komplett zurückgeben können Reisende ihre Tickets aber nicht, solange der gebuchte Flug stattfindet. Bei der Deutschen Bahn lassen sich Flexpreis-Tickets bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren, bei Sparpreis-Tickets fallen zehn Euro Storno-Gebühr an. Der Reisende erhält einen Gutschein, der dann drei Jahre gültig ist. Supersparpreis-Tickets hingegen sind laut Bahn von Umtausch oder Stornierung ausgeschlossen.
CSU-Experte Lehrieder setzt auf Schnelltests
Angesichts der schwierigen Lage auf dem Reisemarkt hofft derweil der CSU-Tourismus-Experte Paul Lehrieder auf eine zeitnahe Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests. So könnten Hoteliers an der Rezeption die Reisenden erstmals testen - und gegebenenfalls im Verlauf eines mehrtägigen Aufenthalts ein zweites Mal. Beherbergungsverbote seien dann überflüssig. Klar sei für ihn aber auch, so der Bundestagsabgeordnete aus Gaukönigshofen (Lkr. Würzburg), dass der Einsatz der Schnelltests in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und Kitas Vorrang habe. Er jedenfalls, so Lehrieder, habe selbst nicht vor, in den Herbstferien zu verreisen: "Es gibt viele tolle Ausflugsziele vor der Haustür."
(mit Informationen der dpa)
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