„In diesem Jahr sollte man sich dem Papierkrieg auf jeden Fall stellen. Noch nie gab es so viele Steuervergünstigungen wie im Jahr 2006 und viele Arbeitnehmer können deshalb mit einer Steuererstattung rechnen.
Besonders wichtig: Die Pendlerpauschale ist in der aktuellen Steuererklärung noch voll abzugsfähig – ab dem 1. Kilometer. Darüber hinaus werden erstmals Kinderbetreuungskosten anerkannt. Seit dem 1. Januar 2006 können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten – maximal 4000 Euro – steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten durch die Berufstätigkeit der Eltern entstanden sind. Nur wenn das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat, das 6. Lebensjahr aber noch nicht, ist dies nicht zwingend vorgeschrieben. Die Kosten müssen jedoch durch Belege nachgewiesen werden.
Seit 2006 können auch Handwerkerrechnungen und Kosten für den Schornsteinfeger – sofern sie im eigenen Haushalt angefallen sind – abgesetzt werden. Hier können 20 Prozent des Arbeitslohnes – maximal 600 Euro – die Steuerschuld mindern. Daneben können auch Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung für Miet- oder Eigentumswohnungen berücksichtigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für den Hausmeister, Treppenreinigung oder Gartenarbeiten.
Unverändert können in der aktuellen Steuererklärung 2006 Kosten für ein Arbeitszimmer abgesetzt werden. Erst ab 2007 gibt es hier Einschnitte. Hilfe bei der Steuererklärung bieten Lohnsteuerhilfevereine wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellt der Verein die Steuererklärung und berät darüber hinaus rund um das Thema Steuern. Außerdem hilft er bei Lohnsteuerermäßigungsanträgen, Einsprüchen und Kindergeldanträgen.“ Gespräch: Robert Menschick