Fast ein halbes Jahr hat es gedauert, bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München über den Berufungsantrag der BayWa r.e. renewable energy GmbH (BayWa r.e.) entschieden hat. Ende Oktober war es soweit: Das VGH lehnte den Berufungsantrag der Baywa gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht (VG) Würzburg ab. Damit ist die Entscheidung des VG Würzburg vom Mai dieses Jahres rechtskräftig, wonach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Würzburg für die Windenergieanlage in Hettstadt aufgehoben wurde. Der weitere Fortgang des Verfahrens ist damit ebenso offen wie der Betrieb der Anlage, die seither still steht.
HETTSTADT