Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Würzburg: Hochschule für Musik: Konstituierende Sitzung des neuen Hochschulrats

Würzburg

Hochschule für Musik: Konstituierende Sitzung des neuen Hochschulrats

    • |
    • |

    Der neue Hochschulrat der Hochschule für Musik Würzburg wählte bei seiner konstituierenden Sitzung Oswald Beaujean, Programmbereichsleiter BR-Klassik, zu seinem neuen Vorsitzenden sowie Prof. Andreas Mildner (Hochschule für Musik Würzburg) zu dessen Stellvertreter. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Hochschule für Musik hervor, der auch folgender Text entnommen ist.

    Bereits in der zweiten Amtszeit als Hochschulrat berät und unterstützt Thomas Rietschel (Take Part Kulturberatung, ehemaliger. Präsident Hochschule für Musik und Darstellende Kunst) sowie seit Juni 2023 Prof. Dr. Anja Schlömerkemper, Vizepräsidentin der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, und Markus Trabusch, Intendant des Mainfranken Theaters Würzburg. Neu im Gremium sind der neugewählte Vorsitzende Oswald Beaujean, Luisa Heese (Kuratorin für zeitgenössische Kunst in der Kunsthalle Mannheim), Dr. Helmut Kaltenhauser (Vorsitzender des Bayerischen Musikrats), Prof. Dr. Bernd Redmann (Präsident Musikhochschule Lübeck), Prof. Dr. Gabriele Saueressig (Vizepräsidentin THWS) und Jochen Schönleber (Vorstandsmitglied Sparkasse Mainfranken Würzburg). Die Amtszeit der nicht hochschulangehörigen Mitglieder dauert vier Jahre.

    Als hochschulinterne Mitglieder gehören Prof. Stefan Albers, Prof. Andreas Dohmen, Prof. Andreas Mildner, Prof. Bernhard Pichl, Prof. Tobias Usbeck, Markus Sotirianos, Andreas Herold, Kea Niedoba und Vinzenz Wolpold dem Gremium an.

    Der Hochschulrat besteht aus neun gewählten Mitgliedern des Senats der Hochschule für Musik und ebenso vielen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis. Das Gremium entscheidet über zentrale Angelegenheiten der Hochschule, z. B. die Einrichtung neuer Studienangebote, die Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten sowie der Grundordnung der Hochschule.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden