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Region Würzburg: Hundehalter wollte seinen Rottweiler zurück haben

Region Würzburg

Hundehalter wollte seinen Rottweiler zurück haben

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    Seinen Rottweiler (hier ein Symbolbild) darf ein Mann aus dem Landkreis Würzburg nicht mehr halten. Dagegen klagte er beim Verwaltungsgericht.
    Seinen Rottweiler (hier ein Symbolbild) darf ein Mann aus dem Landkreis Würzburg nicht mehr halten. Dagegen klagte er beim Verwaltungsgericht. Foto: Philipp Schulze, DPA

    Weil er seinen Rottweilerhund wieder haben wollte, zog ein Hundehalter aus dem Landkreis Würzburg vor das Verwaltungsgericht. Seine Heimatgemeinde hatte ihm im März 2018 die Haltung des Hundes per Bescheid untersagt, weil er den nach der Kampfhundeverordnung als solchen eingestuften Rottweiler ohne die erforderliche Erlaubnis halte. Seit über einem Jahr sitzt der Hund nun schon im Würzburger Tierheim. Dazu gekommen war es nach mehreren aktenkundigen Vorfällen mit dem Rottweiler.

    Im Oktober 2017, als der erste dieser Vorfälle der Polizei gemeldet wurde, war der Hund knapp anderthalb Jahre alt. Zu diesem Zeitpunkt besaß sein Herrchen für das noch junge Tier eine befristete Befreiung von der Erlaubnispflicht, die das Bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetzt vorsieht, wenn jemand einen Kampfhund halten will. Am 31. Dezember 2017 lief diese Frist aus; dann sollte der Halter einen sogenannten Wesenstest bei der Gemeinde vorlegen, mit dem im Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass ein Kampfhund keine gesteigerte Aggressivität aufweist.

    Die Polizei brachte den Hund ins Tierheim

    Doch bereits im Herbst 2017 soll der Rottweiler eine Passantin in den Unterarm gebissen haben, und zwei Monate später einen Mann, der mit seinen Hunden beim Spazierengehen auf den Rottweiler traf. Wenige Tage nach diesem Vorfall büxte das Tier aus dem Grundstück seines Halters aus, konnte aber von einer Nachbarin am Zaun festgebunden werden, bis die Polizei eintraf, den Hund sicherstellte und ins Tierheim brachte. Seitdem versuchte der Mann, seinen Hund zurückzubekommen.  Als seine Heimatgemeinde ihm per Bescheid wegen der fehlenden Erlaubnis die Haltung des Rottweilers untersagte und noch dazu anordnete, er solle die Kosten für die Unterbringung im Tierheim tragen, beschritt der Hundehalter den Klageweg.

    In der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ging es um die Frage, ob ein tierärztliches Gutachten, das der Halter schließlich in Auftrag gegeben hatte, die Ungefährlichkeit des Rottweilers nun bestätigt oder nicht. Die Meinungen darüber gingen auseinander. "Der Hund ist keine blutrünstige Bestie", sagte der Rechtsanwalt des Halters. Aus dem Gutachten gehe hervor, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen aufweise, argumentierte die Klägerseite. Die geschilderten Beißvorfälle seien darüber hinaus mit Vorsicht zu genießen, so die Klägerseite.

    Gutachten bescheinigt ausgeprägtes Territorialverhalten

    Im ersten Fall sei nicht nachgewiesen, dass der Rottweiler die Frau überhaupt verletzt habe. Im zweiten sei es zu einer nicht blutenden Verletzung bei dem Geschädigten nur gekommen, weil dieser "unsachgemäß" reagiert und den Hund geschlagen habe. Außerdem sei das Grundstück, auf dem der Hund gehalten werde, nun ausbruchssicher hergerichtet. Es sei völlig ausreichend, anzuordnen, dass der Rottweiler nur noch mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden dürfe, anstatt gleich ein Haltungsverbot auszusprechen.

    In der Gemeindeverwaltung ist man hingegen der Auffassung, das Gutachten belege das Fehlen gesteigerter Aggressivität keineswegs. Es sei vielmehr von einem stark ausgeprägten Territorialverhalten die Rede, außerdem erwecke der Halter den Eindruck, die von seinem Tier ausgehende Gefahr nicht ganz realistisch einzuschätzen. Da in der Vergangenheit bereits Menschen verletzt worden seien, sei das Haltungsverbot die einzig geeignete Maßnahme, um die Gefahr zu beseitigen, so die Argumente der Verwaltung.

    Die Vorsitzende ließ durchblicken, dass das Gericht eher zu der von der Gemeinde vorgetragenen Interpretation des Gutachtens neige. Eine eindeutige Einschätzung zur Gefährlichkeit des Rottweilers fehle, und es obliege dem Halter, hierüber den Nachweis zu führen. Da sehe es nicht gut für den Hundebesitzer aus, sagte die Vorsitzende. Dieser nahm daraufhin die Klage zurück. Was nun mit dem Rottweiler geschieht, sei noch nicht abschließend geklärt, teilte die Gemeindeverwaltung auf Nachfrage der Redaktion mit. Zurückerhalten werde der Mann ihn jedenfalls in keinem Fall.

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