Weil er seinen Rottweilerhund wieder haben wollte, zog ein Hundehalter aus dem Landkreis Würzburg vor das Verwaltungsgericht. Seine Heimatgemeinde hatte ihm im März 2018 die Haltung des Hundes per Bescheid untersagt, weil er den nach der Kampfhundeverordnung als solchen eingestuften Rottweiler ohne die erforderliche Erlaubnis halte. Seit über einem Jahr sitzt der Hund nun schon im Würzburger Tierheim. Dazu gekommen war es nach mehreren aktenkundigen Vorfällen mit dem Rottweiler.
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