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WÜRZBURG: Hungerstreik in der JVA Würzburg

WÜRZBURG

Hungerstreik in der JVA Würzburg

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    Hungerstreik in der JVA Würzburg
    Hungerstreik in der JVA Würzburg

    Sie fordern Telefone auf der Station, eine bessere medizinische Versorgung, die Abschaffung des Arrests und kürzere Haftzeiten. 41 Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Würzburg demonstrieren seit Montag mit einem Hungerstreik für bessere Haftbedingungen.

    Es ist nicht das erste Mal, dass sich Inhaftierte gegen die Bedingungen in Würzburg zur Wehr setzen. 2012 verweigerten bis zu 70 Menschen das Essen, um ihre Forderungen nach neuen Kopfkissen, weicheren Decken und der Möglichkeit, den eigenen Fernseher von zu Hause mitzubringen, durchzusetzen. Einige Insassen von damals sind nun erneut aktiv.

    Er nehme diesen Streik keinesfalls auf die leichte Schulter, betont Anstaltsleiter Robert Hutter. „Die Streikenden wurden bereits gewogen und werden medizinisch betreut“. Zugleich macht Hutter deutlich, dass er bei vielen Forderungen keine Möglichkeit sieht, sie umzusetzen. Für die Forderung, Haftzeiten zu verkürzen, sei die JVA der falsche Adressat. „Eine solche Entscheidung trifft der Richter“, so Hutter. Auch bei der Forderung nach Telefonen sieht Hutter nur bedingt Handlungsspielraum. Telefongespräche sind laut Gesetz nur in dringenden Fällen zulässig. Gefangene in Bayern haben kaum eine Möglichkeit zu telefonieren, erklärt Christina Glück. Die Strafrechtsanwältin ist Vorsitzende des Würzburger Anwaltvereins. Diese Abschottung ist ein Kritikpunkt der Streikenden. Doch auch die medizinische Versorgung in der Haftanstalt erregt die Gemüter. Unabhängig von ihren jeweiligen Beschwerden erhielten Gefangene nur eine Schmerztablette, ihre Aussagen würden oft nicht ernst genommen. Die Versorgung sei „katastrophal“, berichtet eine Sympathisantin. Die Streikenden selbst sind nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Besonders im Fokus steht der Umgang mit Drogensüchtigen. In der Würzburger Haftanstalt gibt es in der Regel keine Substitutionsbehandlungen für Drogenabhängige. Bayernweit sei eine Behandlung mit solchen Ersatzmitteln möglich, etwa bei Süchtigen, die bereits vor Antritt der Haftstrafe entsprechend therapiert wurden, erklärt Hutter. Oder wenn die Methode nach „Abwägung aller entscheidungsrelevanten Gesichtspunkte gegenüber primär abstinenzorientierten Therapieformen die erfolgversprechendere Behandlung darstellt“, teilt das bayerische Justizministerium mit. Allerdings: „Primäres Ziel ist und bleibt die Drogenabstinenz“. Zwar gebe es Beratungs- und Betreuungsangebote, der Süchtige müsse jedoch einen kalten Entzug machen, erklärt Glück. Was könne schon ein wöchentliches Therapiegespräch bewirken, wenn der Körper Heroin verlange, fragt die Anwältin. Sie fordert ein Umdenken in der Drogenpolitik. „Sehr viele Häftlinge sind suchtkrank“, so die Anwältin. Diese Krankheit müsse behandelt werden. Substitutionsmittel seien ein Weg. Glück geht gar einen Schritt weiter. Sie fordert die Freigabe der Drogen. Denn sicher ist: Es gibt Drogen in Gefängnissen – auch wenn das Schmuggeln und der Konsum von Betäubungsmitteln in der JVA Straftaten sind. Wenn ein Suchtkranker dieses illegal verbreitete Rauschgift konsumiert, wird dies sanktioniert. „Drogenkonsum kann in der JVA nicht toleriert werden und daher sind auch Kontrollen und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen angezeigt“, erklärt der Vorsitzende des Anstaltsbeirates der JVA Würzburg und Landtagsabgeordnete Oliver Jörg (CSU). Eine solche Maßnahme ist etwa der „Bunker“ – so nennen die Insassen den Arrest. Mit ihrer Protestaktion fordern die Hungernden dessen Abschaffung. Die Sanktion, bei der der Häftling als Konsequenz auf „schwerwiegende, disziplinarische Verstöße“, für einige Zeit getrennt von den anderen Insassen untergebracht wird, sei landesweit gesetzlich festgelegt, so Hutter. Dennoch hat er in diesem Fall einen kleinen Handlungsspielraum. Ob ein Arrest zur Bewährung ausgesetzt werden kann, entscheiden die Anstalten im Einzelfall, heißt es seitens des Ministeriums.

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