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Würzburg: Hygiene: So sind die Regeln für Kuchenverkauf bei Vereinsfesten

Würzburg

Hygiene: So sind die Regeln für Kuchenverkauf bei Vereinsfesten

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    Eine Liste mit Inhaltsstoffen? Vereine befürchten, dass Ehrenamtliche keinen Kuchen mehr backen, wenn die bürokratischen Anforderungen zunehmen. 
    Eine Liste mit Inhaltsstoffen? Vereine befürchten, dass Ehrenamtliche keinen Kuchen mehr backen, wenn die bürokratischen Anforderungen zunehmen.  Foto: Florian Schuh, dpa

    Wer sich in einem Sportverein engagiert oder Kinder hat, die zur Schule oder in den Kindergarten gehen, kommt an Kuchen nicht vorbei. Ob man ihn nun backt oder nur verköstigt: Das süße Gebäck fehlt eigentlich auf keinem Sommerfest. Dass Kuchen nicht immer unproblematisch ist, zeigt eine Meldung aus Schwaben. In Bissingen hat ein Kindergarten kürzlich das Mitbringen von Geburtstagskuchen verboten. Eltern hatten zuvor hygienische Bedenken geäußert; das zuständige Gesundheitsamt unterstützte laut Kindergartenleitung diese Entscheidung. Aber was bedeutet das für Vereine?

    Da die Kuchen oft von den Mitgliedern gespendet werden und die Erlöse damit fast zu 100 Prozent den Vereinskassen zugute kommen, seien sie für die Vereine sehr wichtig, sagt Klaus Greier, stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) Unterfranken. Damit spricht Greier für fast 1700 unterfränkische Sportvereine mit mehr als 500 000 Mitgliedern. "Darüber hinaus gehört Kaffee und Kuchen einfach zu manchen Veranstaltungen dazu." Ein Sonntagnachmittag in einem Festzelt wäre ohne Kuchen eigentlich unmöglich, meint Greier. Auch der Umsatz bei anderen Getränken und Speisen würde darunter leiden.

    Sommerfeste sind wichtige Einnahmequelle

    Die Bedeutung von Vereinsfesten als Einnahmequelle unterstreicht auch Katja Wagner-König aus dem Vorstand des Vereins für Bewegungsspiele (VfB) Hafenlohr (Lkr. Main-Spessart). "Wir müssen Feste veranstalten, damit wir die Mitgliedsbeiträge so gering wie möglich halten können." Der VfB Hafenlohr organisiere unter anderem ein Sommerfest, eine Weihnachtsfeier und Jugendturniere.

    Bei vielen Vereinsfesten in der Region sehr beliebt: Die Kuchentheke.
    Bei vielen Vereinsfesten in der Region sehr beliebt: Die Kuchentheke. Foto: Jürgen Kamm

    Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten gibt es den sogenannten Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln des bayerischen Gesundheitsministeriums. In diesem sind Lebensmittel aufgelistet, in denen sich Krankheitserreger besonders leicht vermehren können. Dazu zählen beispielsweise Eierspeisen, Fleisch oder Backwaren, die nicht durchgebacken wurden.

    Vereine üben Kritik an bürokratischen Anforderungen 

    Darüber hinaus werden allgemeine Hygieneregeln – "Husten oder niesen Sie nicht auf Lebensmittel"  – genannt. Und wer unter Krankheiten wie ansteckendem Durchfall oder Hepatitis A leidet, dem ist es gesetzlich verboten, mit Lebensmitteln außerhalb des privaten hauswirtschaftlichen Bereichs zu arbeiten. Zu rechtlichen Konsequenzen heißt es im Leitfaden: "Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt." 

    Alle Helfer müssen Belehrungen lesen und unterschreiben, dass sie diese verstanden haben, berichtet Wagner-König. Zeitweise habe jeder Helfer eine Hygieneschulung beim Gesundheitsamt machen müssen; diese Regelung sei mittlerweile wieder gelockert worden. Dennoch sieht Wagner-König die Anforderungen an die Vereine kritisch: "Es wird in wenigen Jahren keine Vereine mehr geben, die solche Feste organisieren, wenn die Auflagen immer mehr werden." Diese These stützt Wolfgang Stumpf, Vorsitzender der Turngemeinde Zell (Lkr. Würzburg). "Wenn der Druck von Seiten der Behörden zunehmen sollte, werden viele Helfer sagen, dass sie lieber gleich die Finger davon lassen."

    Ist die Liste mit Inhaltsstoffen beim Kuchenverkauf Pflicht für Vereine?

    In Bezug auf das Kuchenbacken sei vor allem die Forderung, dass die privaten Kuchenlieferanten ein Formblatt mit Inhaltsstoffen mitliefern müssen, fragwürdig, sagt der stellvertretende BLSV-Vorsitzende Klaus Greier. Das habe dazu geführt, dass manche ehrenamtliche Helfer entschieden haben, keinen Kuchen mehr zu backen. Jemand der eine bestimmte Allergie hat, wisse in der Regel schon selbst, an welche Kuchen er sich heranwagen kann, meint Greier.

    Laut dem Gesundheitsamt Würzburg sind Vereine nicht verpflichtet, solche Listen zu führen. Die ehrenamtlichen Kuchenbäcker fallen nicht unter den Unternehmerbegriff. Deshalb entfalle auch die Kennzeichnungspflicht der Allergene, erklärt die Pressestelle des Landratsamtes. Es werde dennoch empfohlen, entsprechende Informationen, zum Beispiel die Liste der Zutaten, für Allergiker bereitzuhalten.

    Hygienekontrollen durch Landratsämter

    Dass die Behörden gelegentlich kontrollieren, ob Hygieneregelungen eingehalten werden, ist auf Seiten der Vereine bekannt. Dabei sei der Leitfaden des Gesundheitsministeriums nur als Hilfestellung für Veranstalter von Vereinsfesten zu sehen, sagt eine Sprecherin des Landratsamtes Würzburg. Kontrolliert werde nach den lebensmittrechtlichen Vorschriften. Über die Häufigkeit von Hygienefehlern werde keine Statistik geführt, so die Sprecherin.

    Bei Mängeln wird laut Landratsamt die Person zur Rechenschaft gezogen, die für die Veranstaltung verantwortlich gemeldet ist. Jährlich finden bei Festen im Würzburger Landkreis rund 20 Kontrollen im Bereich der Lebensmittelüberwachung statt. Außerdem hat das Gesundheitsamt in diesem und im vergangenen Jahr etwa sechsmal die Trinkwasserversorgung von Vereinsfesten geprüft.

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