"Ich-AG" ist der Name für einen Existenzgründungszuschuss für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch Selbständigkeit beenden. Als Ich-AG gefördert wird, wer Arbeitslosengeld oder -hilfe bezieht oder bezogen hat oder in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme gefördert wurde. Ziel ist es, mit der Ich-AG Eigeninitiative und Neugründungen zu motivieren und vor allem der Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser gerecht zu werden.
Einer Ich-AG stehen aber auch alle anderen Tätigkeiten offen, die selbständig ausgeübt werden können. Der Existenzgründungszuschuss für eine Ich-AG ist ein monatlicher Zuschuss des Arbeitsamtes, der maximal drei Jahre lang gezahlt wird: im ersten Jahr 600 Euro monatlich, im zweiten 360 Euro monatlich und im dritten Jahr 240 Euro monatlich. Er wird für jeweils ein Jahr bewilligt und weiter gezahlt, so lange das Arbeitseinkommen (Gewinn) 25.000 Euro im Jahr nicht überschreitet.
Ziel des Existenzgründungszuschusses ist vor allem, die soziale Sicherung der neuen Selbständigen sicherzustellen. Die Gründerinnen und Gründer sollen damit ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung und ihren Krankenversicherungsschutz finanzieren.