(sis) Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das musste ein 16-Jähriger vor dem Jugendrichter feststellen. Weil er mit einem so genannten Pocket-Bike gefahren ist, das weder angemeldet noch versichert war, muss er 300 Euro zahlen. Das Verfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Versicherungsschutz wurde dafür eingestellt.
Unterschätzt
„Ich habe nicht gewusst, dass das Ding versichert und angemeldet werden muss“, sagte der Angeklagte. Weil das nicht nur dem Auszubildenden so geht, nahm der Jugendrichter dem jungen Mann das auch ab. Zahlen muss er dennoch. Deutlich wurde in der Verhandlung: Das Problem mit den kleinen Flitzern wird ganz offensichtlich unterschätzt.
Wenn die Minimotorräder (Pocket-Bike = Taschenmotorrad) auch noch so klein sind, so gilt doch: Sind sie schneller als sechs Kilometer müssen sie zugelassen und vor allem auch versichert werden. Sind sie zudem schneller als 25 Stundenkilometer, wird auch ein Führerschein nötig. Weil derzeit Pocket-Bikes wegen fehlender Sicherheit – vor allem bei den Bremsen – kaum zugelassen werden, werden sie auch nicht versichert und dürfen auf öffentlichen Straße nicht bewegt werden.
Folgenschwer
Genau das aber hat der 16-Jährige Ende Oktober gemacht. Mit dem von einem Kumpel für 100 Euro gekauften Gerät war er in seinem Heimatort im Wald unterwegs. Auf dem Weg nach Hause ist er der Polizei in die Arme gefahren – mit Folgen. Die bestehen nicht nur in dem Verfahren vor dem Jugendgericht. Auch den bereits begonnenen Führerschein für ein 125er Motorrad darf er erstmal nicht machen.
Zehn Raten zu 30 Euro werden den 16-Jährigen daran erinnern, dass man erst nachdenken muss, bevor man sich auf ein Fahrzeug mit einem Motor setzt und auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Der Richter warnte ihn, was fehlender Versicherungsschutz bedeuten kann: „Wenn was passiert, zahlen Sie vielleicht Ihr Leben lang für fremde Leute.“