Ein aktuelles Thema bei deutschen Schweinehaltern: Am 31. Dezember sollte nach einer Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 eine fünfjährige Übergangsfrist enden, nach der männlich geborene Ferkel nur noch mit einer Betäubung kastriert werden dürfen. Die Koalition hat quasi im letzten Moment die Frist um zwei Jahre verlängert. Sachliche Diskussionen, viel Aufklärungsarbeit und praktikable Resultate für das künftige Vorgehen sind gefragt.
Rottendorf