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Würzburg: Inhaftierter Chirurg zieht Klage auf Arbeitserlaubnis zurück

Würzburg

Inhaftierter Chirurg zieht Klage auf Arbeitserlaubnis zurück

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    Nicht nur die Freiheit verlor ein Arzt nach dem Urteil wegen Betruges in Würzburg, sondern auch die Approbation. Nun kämpft er darum, sie wiederzubekommen.
    Nicht nur die Freiheit verlor ein Arzt nach dem Urteil wegen Betruges in Würzburg, sondern auch die Approbation. Nun kämpft er darum, sie wiederzubekommen. Foto: Oliver Berg, dpa

    Die berufliche Zukunft eines im Gefängnis sitzenden Würzburger Mediziners bleibt ungewiss. Mit der  Verurteilung nach einem Millionenbetrug verlor er 2017 nicht nur seine Freiheit, sondern auch seine beiden Approbationen als Arzt und Zahnarzt – obwohl er unter Kollegen und Patienten als Könner seines Fachs geschätzt wird.

    Fehlende Erfolgsaussicht

    Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht sollte ihm kürzlich den Weg ebnen, nach der Freilassung  wieder als Mediziner arbeiten zu können. Aber jetzt nahm er diese Klage zurück, nachdem ihm deren fehlende Erfolgsaussicht zum jetzigen Zeitpunkt signalisiert worden war. Dies bestätigte sein Anwalt Norman Jacob sowie die Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts, Hedda Hetzel

    Selbst in seinem Prozess vor dem Landgericht Würzburg genoss der Würzburger Schönheitschirurg die öffentliche Aufmerksamkeit.
    Selbst in seinem Prozess vor dem Landgericht Würzburg genoss der Würzburger Schönheitschirurg die öffentliche Aufmerksamkeit. Foto: Manfred Schweidler

    Der Mediziner, der auch als Förderer der Kunst und Partylöwe öffentliches Ansehen genoss, hatte sich jahrelang unter dubiosen Versprechungen von Kollegen, Patienten und Bekannten hohe Summen geliehen. Er stopfte finanzielle Löcher, indem er andere aufriss.Das kostete ihn Ruf und  Freiheit.

    Nebeneffekt dieses Urteils: Beide Approbationen wurden 2018 widerrufen. Laut Regierung von Unterfranken ergibt sich "aus dem Urteil die Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit des Klägers, den ärztlichen Beruf weiter auszuüben."

    Antrag erst nach Entlassung

    Vor dem Verwaltungsgericht Würzburg machten Richter und Regierung von Unterfranken seinem Anwalt Norman Jacob zwar grundsätzlich Hoffnung. Nach Entlassung aus dem Gefängnis könnte sein Mandant einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. 

    In vergleichbaren Fällen sei ehemaligen Straftätern stufenweise wieder erlaubt worden, als Arzt tätig zu sein - zunächst mit einer zeitlich beschränkten "Bewährungserlaubnis". Zuvor müsse aber geprüft werden, ob sein Lebenswandel die Aussage zulässt, "dass das Manko der Unwürdigkeit für diesen Beruf ausgebügelt werden kann", lautete der Hinweis.

    Baldige Entlassung nicht in Sicht

    Doch das ist Zukunftsmusik. In Briefen aus der Zelle hatte der Schönheitschirurg zwar Freunden und Gläubigern schon an Weihnachten 2018 Hoffnung auf baldige Entlassung (und Begleichung seiner Schulden in Millionenhöhe) gemacht. "Aber das darf man mit Fug und Recht als unrealistisch ansehen", sagt ein mit dem Fall vertrauter Jurist: Selbst wenn man die Untersuchungshaft mit einbezieht, hat er noch nicht einmal die Hälfte seiner Strafe von fünf Jahren und drei Monaten verbüßt.

    Inzwischen ist der Entlassungstermin ungewiss. Denn jetzt hat er eine neue Anklage vor sich:Er soll einen Beamten im Gefängnis bestochen haben, ihm illegal ein Handy zu besorgen. Der Prozess soll im Herbst stattfinden.

    Neue Firma in Frankfurt gegründet

    Das in Frankfurt gegründete "Medical Ästhetik Zentrum" für Männer und Frauen, von dem er in Briefen an Freunde bereits schwärmte, muss einstweilen ohne ihn Gesichter verschönen und Fett absaugen. Aber es trägt bereits seinen Namen.

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