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Würzburg: Schönheitschirurg kämpft darum, wieder als Arzt zu arbeiten

Würzburg

Schönheitschirurg kämpft darum, wieder als Arzt zu arbeiten

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    Wann ist man unwürdig, als Arzt arbeiten zu dürfen? Die Frage beschäftigt das Verwaltungsgericht Würzburg jetzt im Fall eines bekannten Würzburger Schönheitschirurgen. Der hatte an der Universität Würzburg gleich zwei Approbationen als Arzt und Zahnarzt und galt als ein Könner seines Faches.

    Fünf Jahre Haft wegen Betruges

    Doch zuletzt hatte der bekannte Arzt und Partylöwe mehr mit der Justiz als mit Patienten zu tun: Er hatte sich jahrelang unter dubiosen Versprechungen von Kollegen, Patienten und Bekannten hohe Summen geliehen. Er stopfte finanzielle Löcher, indem er andere aufriss. Das kostete ihn Ruf, Freiheit und Familie. Am 3. November 2017 wurde der als Schönheitschirurg tätige Arzt wegen Betruges zu über fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

    Nebeneffekt dieses Urteils: Beide Approbationen wurden 2018 widerrufen. Laut Regierung von Unterfranken ergibt sich "aus dem Urteil die Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit des Klägers, den ärztlichen Beruf weiter auszuüben."

    Neue Pläne für ein Projekt im Medizinbereich

    Doch während der Mediziner seine Strafe absitzt, plant er bereits seine Zukunft. In Briefen aus der Zelle an Freunde – die uns vorliegen – kündigte er ein neues Projekt im Medizinbereich an. Damit hofft er, seine Schulden begleichen zu können. Er werde bald wieder Geschäfte machen – in Frankfurt, "wo alle Vorbereitungen schon getroffen sind".

    Voraussetzung dafür ist aber, dass er seine ärztliche Kunst weiter ausüben kann. Das weiß auch sein Anwalt Norman Jacob, der für den Mandanten am Verwaltungsgericht kämpft. Jacob warnt vor einem Schritt, der einem Berufsverbot gleichkomme, obwohl der Arzt sich im medizinischen Bereich nichts zuschulden kommen ließ. Dies stelle "ein Resozialisierungshindernis und eine untragbare finanzielle Belastung" dar. Für den Arzt, der im Sommer 2020 auf seine vorzeitige Entlassung hoffe und seinen Gläubigern Wiedergutmachung versprochen hatte, sei die Approbation "das letzte, was ihm geblieben ist."

    "Betrugstaten sind Ausdruck eines Charaktermangels"

    Die Regierung von Unterfranken beurteilt den Arzt, der früher in Würzburgs besten Kreisen verkehrte und für rauschende Partys bekannt war, hingegen anders: Seine Betrugstaten seien "Ausdruck eines schwerwiegenden Charaktermangels". Das sei nicht mit der Vorstellung zu vereinbaren, die man mit der Einschätzung der Persönlichkeit eines Arztes verbinde.

    Außerdem sei der Widerruf der ärztlichen Approbation keine weitere Bestrafung, sondern eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Auch im Gefängnis war der Arzt bereits wieder Gegenstand von Ermittlungen: Er gehörte zu jenen Verdächtigen, die sich gegen Bestechungsgeld illegal Handys im Knast besorgt haben sollen.

    "Approbation auf Bewährung" wäre denkbar 

    Der Arzt, der sonst die großen Auftritte liebte, blieb jetzt dem Prozess fern. Allerdings sagte ein Vertreter der Regierung von Unterfranken: Nach Entlassung aus der Haft könnte er einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. In vergleichbaren Fällen sei stufenweise wieder erlaubt worden, als Arzt tätig zu sein - zunächst mit einer zeitlich beschränkten "Bewährungserlaubnis".

    Zuvor müsse aber geprüft werden, ob sein Lebenswandel die Aussage zulässt, "dass das Manko der Unwürdigkeit für diesen Beruf ausgebügelt werden kann", lautete der Hinweis. Das Gericht vertagte eine Entscheidung um 14 Tage.

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