Eine freie Fläche in Ippesheim inmitten bestehender Gebäude zu bebauen, stellt sich als gar nicht so einfach heraus. Eine Einbeziehungssatzung soll das Problem lösen.
Helmut und Claudia Heitzer möchten im rückwärtigen Teil ihres Grundstückes für den Sohn ein kleines Haus bauen. Während der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilte, kam vom der Bauverwaltung im Landratsamt ein Veto. Nach deren Ansicht handelt es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich. Die Lösung könnte eine Einbeziehungssatzung bringen.
Es folgten ein intensiver Mailverkehr und Gespräche. Ebenso gab es eine gut besuchte Informationsveranstaltung, zu der der Bauherr die Bürger und den Gemeinderat eingeladen hatte. Letzterer war fast vollzählig gekommen. Auch Bürgermeister Karl Schmidt, allerdings nicht als Bürgermeister, wie er nicht müde wurde, im Nachgang zu betonen. Aber als Bürger habe er sich angesprochen gefühlt.
Von oben betrachtet wirken die Gebäude wie eine Einheit
Das Grundstück, um das es geht, beginnt in der Weinlaubengasse in Ippesheim und erstreckt sich bis zum Brühlweg. Der grenzt den Ort quasi ab. Von oben betrachtet wirken die bereits bestehenden Gebäude, darunter auch eine Hackschnitzelanlage, am Brühlweg zwischen Hauptstraße und Mühlenstraße irgendwie schon wie eine Einheit. Trotz der bestehenden freien Flächen in der Mitte. Auf der anderen Seite des Brühlwegs stehen auch Gebäude, nahe der Hauptstraße zwei Wohngebäude und ansonsten Hallen.
So hatte Helmut Heitzer nicht daran gedacht, dass es Außenbereich sein könnte. Zumal das Bauvorhaben sich laut Heitzer innerhalb einer historisch nachvollziehbaren und rudimentär vorhandenen Befestigungsanlage des Haufendorfs Ippesheim befindet. Zudem sei das Grundstück im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
Doch laut Hermann Popp, zuständiger Sachgebietsleiter bei der Staatlichen Bauverwaltung am Landratsamt, der zusammen mit Abteilungsleiter Bau und Umwelt, Maximilian Geßler, an der jüngsten Gemeinderatssitzung teilnahm, ist das Grundstück als Außenbereich zu werten.
Er erklärte, dass es sich im Innenbereich um eine aufeinanderfolgende Bebauung handeln müsse, die eine Geschlossenheit vermittle. Oder es müssten Gebäude sein, die dem ständigen Aufenthalt dienten.
Deshalb müsste eigentlich der Innenbereich hinter dem ersten Wohnhaus von der Weinlaubengasse aus gesehen enden. Aber man beziehe auch noch massive Scheunen mit ein. Dahinter ende allerdings der Bebauungszusammenhang, erklärte Popp.

Allerdings könnten auch topographische Gegebenheiten wie ein Gewässer, ein Hügel oder ein starker Hang zu einer anderen Beurteilung führen. Vermutlich ist der Hang von der Weinlaubengasse zum Brühlweg und dem anschließenden flachen Teil zur Iff nicht stark genug. Zumindest erhielt Gemeinderat Werner Franz auf seine diesbezügliche Nachfrage keine andere Antwort. Geßler fügte hinzu, dass es auch eine Einzelfallentscheidung sei.
Grenze zwischen Innen- und Außenbereich muss nicht geradlinig verlaufen
Popp betonte zudem, dass die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht zwingend geradlinig verlaufen müsse. Sie könne auch "gezackt" verlaufen. Nichts mit Innen- und Außenbereich zu tun habe die Bodenrichtwertkarte. Sie sei eine rein wertmäßige Beurteilung, verdeutlichte Popp. Ebenso sei der Flächennutzungsplan nur eine Planungsabsicht der Gemeinde, es werde dadurch kein Baurecht geschaffen.
Bei der "privaten Informationsveranstaltung" hatte Gemeinderat Bernhard Wolf klar gemacht, dass die Gemeinde im Brühlweg keine Erschließung vorhabe, hier keinen Bebauungsplan auf den Weg bringen wolle, was die Bürger und Bürgerinnen dort auch nicht wollen. Vielmehr wolle man bei Bauvorhaben als Gemeinderat helfen, versicherte er.
Nach derzeitigem Stand muss der Antrag abgelehnt werden
Die Hilfe wird auch benötigt. Denn der bisherige Antrag für das Bauvorhaben muss, wie Popp gegenüber der Presse mitteilt, aufgrund der Rechtslage abgelehnt werden. Er verweist dabei auf die bald eintretende Genehmigungsfiktion für das Vorhaben. Der Bauwerber soll nun die Einbeziehungssatzung beantragen. Das könne wenige Monate dauern, bei auftauchenden Problemen aber auch wesentlich länger. "Hier Zeiten zu nennen, wäre unseriös", meinte Popp.