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Leinach: Innerörtliche Anbauverbotszone wird nach mehr als drei Jahrzehnten aufgehoben

Leinach

Innerörtliche Anbauverbotszone wird nach mehr als drei Jahrzehnten aufgehoben

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    Ein Relikt aus längst vergangenen Tagen fand mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen sein Ende. Mehr als drei Jahrzehnte lang waren die innerörtliche Planungen der Gemeinde Leinach dadurch im Verlauf der Staatsstraße 2310 eingeschränkt.

    Zwei getrennte Tagesordnungspunkte betrafen die angestrebten Änderungen "der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Zuge der Staatsstraße 2310 sowie der Kreisstraße WÜ 32 einschließlich der Unterteilung der Ortsdurchfahrt nach Erschließungs- und Verknüpfungsbereich." Hinter diesen Wortungetümen verbarg sich insbesondere eine sogenannte Anbauverbotszone parallel zur Staatsstraße zwischen den ehemals eigenständigen Gemeinden Unterleinach und Oberleinach.

    Der betreffende Abschnitt im Bereich der "Neuen Ortsmitte" war bisher als Ortsverbindungsstraße gewidmet. Um einen Widerspruch handelte es sich hierbei schon seit der Gemeindegebietsreform. In deren Zuge war 1976 aus den ehemals eigenständigen Leinachtal-Gemeinden die Gemeinde Leinach entstanden.

    Einfluss auf seither drei Bebauungspläne 

    Einfluss hatte die somit längst überholte Grundlage seither auf drei Bebauungspläne. In deren Festsetzungen musste die an die Widmung als Ortsdurchfahrt gebundene Anbauverbotszone berücksichtigt werden. Betroffen davon war zuletzt die Entwicklung der "Neuen Ortsmitte" zur Entstehung des Dorfladens und der Senioreneinrichtung mit Arztpraxis sowie der Erstellung des Container-Provisoriums für die Mittagsbetreuung. Für deren Standort benötigte die Gemeinde wegen der nach wie vor geltenden Richtlinien eine Sondergenehmigung.

    Beharrlich, aber erfolglos hatte die Gemeinde in der Vergangenheit immer wieder Bemühungen unternommen zu den nun erfolgten Änderungen. Verwundert über die innerörtliche Anbauverbotszone zeigte sich Landrat Thomas Eberth (CSU) bei der Übergabe des örtlichen "Lieblingsplatz" im Sommer vergangenen Jahres. Gleichzeitig hatte Eberth der Gemeinde Unterstützung zugesichert.

    Bewegung sei laut Bürgermeister Arno Mager (UBL) allerdings erst in die Angelegenheit gekommen, nachdem sich Landtagsabgeordneter Volkmar Halbleib (SPD) im Vorfeld der Landtagswahl nach Problemen und Missständen in den Gemeinden erkundigt habe. Ergebnis der Interventionen sei die lange Jahre erhoffte Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen im Verlauf der Staatsstraße 2310. In einem weiteren Verfahren gelte die Neuregelung auch für den innerörtlichen Verlauf der Kreisstraße WÜ 32, informierte Mager den Gemeinderat.

    Erforderliche Beschlüsse fielen einstimmig

    Die erforderlichen Beschlüsse fasste das Gremium einstimmig. Eine Änderung der betreffenden drei Bebauungspläne ist in dem Beschluss allerdings noch nicht enthalten und bedarf eines gesonderten Vorgangs, bestätigte der Bürgermeister auf telefonische Nachfrage. Die Neuregelungen betreffen den gesamten innerörtlichen Verlauf der Staatsstraße vom Buswendeplatz am nördlichen Ortseingang bis zur Zufahrt zur Wasserzapfstelle am Gelände der Spielvereinigung. Die Regelung gilt zudem auch für den Verlauf der Kreisstraße WÜ 32 (Goldstraße) ab der Einmündung in die Staatsstraße bis zur Einmündung der Straße "Am Trieb" am östlichen Ortseingang.

    Unmittelbare Auswirkungen könnte der Verzicht auf die innerörtliche Anbauverbotszone parallel zur Staatsstraße haben auf die Entwicklung eines Gebäudes zur Erweiterung des Bauhofs mit integrierten Räumen zur Mittagsbetreuung im Umfeld der Grundschule. Gleichwohl könnte laut einer aktuellen Mitteilung des Kultusministeriums die Mittagsbetreuung auch in den jeweiligen Klassenzimmern erfolgen, teilte Mager mit. Daraus ergibt sich nach Magers Überzeugung für den Gemeinderat eine völlig neue Diskussionsgrundlage, wobei die Gemeinde immense Kosten sparen könnte. Insofern hatte die bisher bestehende Anbauverbotszone den Vorteil, dass die Überlegungen zu einem Erweiterungsbau nicht schon weiter fortgeschritten seien.

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