Seit diesem Montag gelten in Bayern neue Corona-Regeln, dokumentiert in der 13.Infektionschutzmaßnahmen-Verordnung. Zentral ist dabei: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr greift in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel – nur Geimpfte, Genesene und Getestete haben dann noch Zutritt zu bestimmten Einrichtungen. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Was aber gilt genau? Welche Schwellenwerte sind relevant? Und gibt es auch für Geimpfte wieder Einschränkungen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Würzburg