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WÜRZBURG: Ist drohender Medizinstudent ein IS-Terrorist?

WÜRZBURG

Ist drohender Medizinstudent ein IS-Terrorist?

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    Fünf Monate nach dem Axt-Attentat eines 17-jährigen Afghanen in einem Regionalzug richten sich die Blicke von Terrorfahndern erneut nach Würzburg: Lauerte hier ein zweiter Terrorist auf seine Chance?

    Offenbar stufen die Sicherheitsbehörden den Fall eines 28-jährigen Syrers in Würzburg als gefährlicher ein als bisher bekannt war. Dafür spricht nach Informationen dieser Redaktion, dass inzwischen nicht mehr die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Bamberg ermittelt, sondern der für internationalen Terrorismus zuständige Generalbundesanwalt in Karlsruhe.

    Verdacht auf Mitgliedschaft in Terror-Bande

    „Das Verfahren ist von der Generalbundesanwaltschaft übernommen worden,“ bestätigte am Montag auf Anfrage in Bamberg der Leitende Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager.

    Es gehe um „den Verdacht der Mitgliedschaft in einer internationalen terroristischen Vereinigung“, sagte Ohlenschlager jetzt, ohne Details dazu zu verraten. Zuvor war nur von Hinweisen aus der Bevölkerung über angebliche Anschlagsdrohungen die Rede gewesen.

    Die Staatsanwaltschaft sah sich zuletzt kritischen Fragen ausgesetzt: Denn der Syrer sitzt seit zehn Wochen in Untersuchungshaft, obwohl Ermittlungen nach Bekanntwerden seiner angeblicher Drohungen weder konkrete Anschlagspläne zutage gefördert hatten noch den Sprengstoff, um solche Anschläge auszuführen. Nun ermittelt die Karlsruher Zentralbehörde des höchsten deutschen Anklagevertreters – ausgerechnet in Würzburg, wo Generalbundesanwalt Peter Frank selbst Jura studiert hatte. Seine Behörde äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Fall.

    Nur im Zorn geprahlt?

    Bisher war man nur von dem Verdacht ausgegangen, der syrische Medizinstudent B. habe im Zorn geprahlt und sich allenfalls gedanklich mit Anschlägen befasst, wie sie Terroristen des Islamischen Staates (IS) propagieren – wobei schon die Androhung strafbar ist. Die Untersuchungshaft hatte die Staatsanwaltschaft damit begründet, dass man umfangreiche Telekommunikation auswerten müsse.

    Diese Art von Nachforschungen lagen nahe. Bereits der Axt-Attentäter von Würzburg hatte über Internet und Handy (mutmaßlich von Hintermännern des IS) Handlungsanweisungen bekommen, wie er seinen Anschlag ausführen sollte. Der syrische Staatsbürger ist bereits seit zwei Jahren im Land. Er kam nicht als Flüchtling nach Deutschland, sondern hat sich regulär als ausländischer Student beworben. Das hatte die Bamberger Staatsanwaltschaft dem Bayerischen Rundfunk bestätigt.

    Den Medizinstudenten hatten Handgreiflichkeiten gegen seine getrennt lebende deutsche Frau im Herbst vor das Amtsgericht Würzburg gebracht. Er soll erheblichen Druck auf sie ausgeübt haben, ihre Scheidungspläne aufzugeben. Als das nicht fruchtete, soll er sie in ihrer Wohnung aufgesucht und geschlagen haben. Das gab er vor Gericht zu, nicht aber, ihr drohend ein Messer an den Bauch gehalten haben, mit den Worten: „Ich könnte dich töten!“

    Auf Einsicht gehofft

    Zunächst hatte die Justiz auf die Einsicht des Mannes gehofft. Ein Geständnis und eine milde Strafe sollten dem Medizinstudenten seine berufliche Zukunft als Arzt nicht verbauen. Doch als bei den Ermittlungen Hinweise auftauchten, dass er mit Anschlägen – angeblich auf jüdische Einrichtungen - gedroht habe, war er festgenommen worden.

    Er war wegen Misshandlung seiner Frau zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Ob die Hinweise aus dem familiären Umfeld der Frau kamen, wurde nicht bestätigt.

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