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Sulzdorf: Jagdhunde legten die Brauchbarkeitsprüfung ab

Sulzdorf

Jagdhunde legten die Brauchbarkeitsprüfung ab

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    Nach bestandener Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Bild von links: Horst Fleischmann, Vorsitzender Gerhard Klingler, Leo Jauchstetter, Ausbilder Rudolf Fuchs, Stefan Neubauer, Prüfer Hubert Bamberger, Christina Neubauer und Prüfer Elmar Engert.
    Nach bestandener Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde im Bild von links: Horst Fleischmann, Vorsitzender Gerhard Klingler, Leo Jauchstetter, Ausbilder Rudolf Fuchs, Stefan Neubauer, Prüfer Hubert Bamberger, Christina Neubauer und Prüfer Elmar Engert. Foto: Gerhard Klingler

    Neun Jäger mit ihren Hunden, die an einem Vorbereitungslehrgang des Kreisjagdverbandes Ochsenfurt teilnahmen, traten zur Brauchbarkeitsprüfung an. Vier Gespannführer mit drei Deutsch Kurzhaar und einem Jagdterrier bestanden die Prüfung.

    Als Wertungsrichter fungierten Hubert Bamberger und Elmar Engert. Die Hundeführer konnten bei einer kleinen Abschlussfeier in Moos die begehrte Urkunde vom Vorsitzenden des Kreisjagdverbands Ochsenfurt, Gerhard Klingler in Empfang nehmen. Der Vorsitzende dankte den Hundeobmann für die Ausbildung, den Wertungsrichtern  für die faire Prüfung und den Jagdpächtern für die Bereitstellung ihrer Reviere für die Vorbereitung der Jagdhunde.

    19 Wochenenden Training

    Unter bewährter Leitung von Hundeausbilder Rudolf Fuchs haben sich die Hundeführer mit ihren vierbeinigen Begleitern an 19 Wochenenden zum Training für die Brauchbarkeitsprüfung in Sulzdorf getroffen. Die Jagdhunde mussten eine Rotfährte und eine Schleppspur von Haar- und Federwild ausarbeiten und dabei Hase oder Kaninchen ihren Führer bringen. Aus einem Gewässer in Gaubüttelbrunn war schließlich noch eine Ente zu apportieren. Außerdem muss der Hundeführer beweisen, dass der Hund auf Pfiff, Zuruf oder Sichtzeichen Folge leistet. Das Verhalten am erlegten Wild und die Leinenführigkeit wurden ebenfalls geprüft.

    Nur mit brauchbaren Hunden

    Aus den Erfordernissen des praktischen Jagdbetriebes und der Berücksichtigung des Wildtierschutzes ist den Jagdausübungsberechtigten in Bayern das Mitführen brauchbarer Jagdhunde auferlegt. Bestimmte Jagdarten, wie beispielsweise die Wasserjagd, die Nachsuche oder Drück- und Treibjagden dürfen nur mit brauchbaren Hunden ausgeübt werden.

    Von: Gerhard Klingler, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Ochsenfurt im Bayerischen Jagdverband

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