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Würzburg: Jugendarbeit und Corona: Was durch die 2G-Regel auf der Strecke bleibt

Würzburg

Jugendarbeit und Corona: Was durch die 2G-Regel auf der Strecke bleibt

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    Corona und die 2G-Regel erschweren aktuell die Jugendarbeit: Im Jugendzentrum Veitshöchheim sind Pascal Mader, Rebecca Hofmann (rechts) und Praktikantin Larissa Seel (Mitte) für die Jugendlichen da.
    Corona und die 2G-Regel erschweren aktuell die Jugendarbeit: Im Jugendzentrum Veitshöchheim sind Pascal Mader, Rebecca Hofmann (rechts) und Praktikantin Larissa Seel (Mitte) für die Jugendlichen da. Foto: Thomas Obermeier

    Offene Jugendarbeit, wie sie in Jugendzentren oder Jugendtreffs geleistet wird, zählt zu den Pflichtaufgaben von Gemeinden. Doch die Verantwortlichen können dieser Aufgabe zu Corona-Zeiten nur beschränkt nachgehen. Denn: Der Zugang zu außerschulischen Bildungseinrichtungen, zu denen auch Jugendzentren zählen, ist für Jugendliche ab 14 Jahren aktuell nur dann möglich, wenn sie eine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen können (2G-Regel). Zwar erlaubt die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung minderjährigen Schülerinnen und Schülern auch ohne Impfung und ohne Maske gemeinsam Sport zu treiben oder Musik zu machen (3G-Regel), ein Jugendzentrum oder einen Jugendtreff aber dürfen ungeimpfte Minderjährige nicht betreten.

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