Noch auf dem Weg zur ersten Kontrolle zweigte ein Teil der Polizisten in die Grombühlstraße ab, um Kollegen beim Einsatz wegen einer Schlägerei zu unterstützen. Die naheliegende Spielhalle war dann gleich die erste Anlaufstelle für Ausweiskontrollen.
Weder Kindern noch Jugendlichen bis 18 Jahre ist die Anwesenheit in Spielhallen erlaubt. In diesem Fall hatte die Einrichtung keine minderjährigen Gäste.
Gegen 23.25 Uhr wurden in einer Spielothek in der Innenstadt allerdings drei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren angetroffen; der 16-Jährige spielte gerade an einem Gewinnspielautomaten, als die Kontrolleure auftauchten.
In einer Spielhalle in der Gattingerstraße kämpften sich die Kontrolleure durch den Geruch von Zigarettenrauch und kalter Asche, was so nicht erlaubt ist. Es müssen getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher vorhanden sein, so dass der Betreiber nun beim Ordnungsamt vermerkt ist und mit einer baldigen erneuten Kontrolle rechnen muss.
17-Jährige mit 1,56 Promille
Die Feststellung von Verstößen bewegte sich bei der gesamten Kontroll-Aktion in einem kleinen Rahmen. In den Einzelfällen, in denen Jugendliche an Alkohol gelangt waren, lag deren Promillegrenze allerdings vergleichsweise hoch. So trafen die Kontrolleure um 0.45 Uhr in einer Gaststätte an der Juliuspromenade auf eine 17-Jährige, die sich dem regen Konsum von Tequila widmete. Die junge Frau hatte bereits 1,56 Promille. Sie wurde ihren Eltern übergeben. Den Wirt und die Spielhallenbetreiberin erwartet nun eine Anzeige und ein Bußgeld, das durchaus über 1000 Euro liegen kann, so eine erste Schätzung von Johann Obermeier vom Ordnungsamt der Stadt.
Gegen 1 Uhr fuhr die Polizei vor einer Diskothek in der Gattingerstraße vor, wo ein Mitarbeiter einen 17-Jährigen ertappt hatte: Der hatte den Ausweis seines 18-jährigen Freundes am Einlass vorgezeigt, um nach Mitternacht noch hineinzukommen.
Die Türsteher übergaben die jungen Leute der Polizei. Sie konnten nach der Feststellung der Personalien und Alko-Tests ihren Weg nach Hause antreten. Beide erwartet aber eine Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ohne Begleitung dürfen Discos nur vor 24 Uhr besuchen.
Gerade an den Wochenenden behalten die Mitarbeiter der Diskothek hier 1500 bis 2000 Ausweise pro Abend vor 24 Uhr ein. Die Jugendlichen müssen das Tanzlokal rechtzeitig verlassen, um ihre Papiere zurückzubekommen.
Nachdem die Beamten auch noch Übermütige zur Ordnung gerufen hatten, die in Halloween-Feierlaune über Vordächer turnten, fuhren sie über einige Tankstellen zurück zur Polizeiinspektion Würzburg-Ost. Ein weiteres Kontroll-Team bemerkte unterwegs an einer Tankstelle noch den unerlaubten Verkauf großer Alkoholmengen nach Ladenschluss um 20 Uhr.