Zwei junge Polizisten sehen sich nach zehn Monaten von dem Verdacht befreit, eine Bekannte während einer Taxifahrt zu Intimitäten gezwungen zu haben. Nach einem gemeinsamen Disco-Besuch der drei in Würzburg war es Ende 2015 auf der Heimfahrt zum Austausch von Zärtlichkeiten gekommen – nicht freiwillig, wie die Frau später behauptete.
Ermittlungen ergaben, dass sich die drei kannten und in der Discothek beschlossen hatten, den Abend in eher privater Atmosphäre ausklingen zu lassen. Man bestieg ein Taxi – offenbar mit unklarem Ziel. Denn wie der Taxifahrer später aussagte, wurde er zunächst in einen Stadtteil geschickt, dann in einen zweiten. Indessen kam es nach Angaben aller Beteiligten zu Intimitäten.
Der Frau war klar, worauf das hinauslief: „Die wollen einen Dreier“, schrieb sie einer Freundin vom Handy per SMS. Schließlich kehrte das Taxi um und brachte sie zur Disco in der Innenstadt zurück. Dort wartete bereits eine Freundin der Frau und drohte den Männern: „Das werdet Ihr bereuen.“
Polizisten ermitteln gegen Polizisten
Stunden später erstatteten beide Frauen bei der Polizeiinspektion Würzburg Strafanzeige. Die Tatsache, dass die Verdächtigen selbst Polizisten (in Kitzingen und Würzburg) sind, sorgte dafür, dass es ihre Kollegen mit den Ermittlungen besonders genau nahmen.
Die zwei wurden zur Wache gebracht, vernommen, untersucht und in die Zelle gesperrt – obwohl sich an keinem der drei Spuren von Gewalt feststellen ließen. In der Vernehmung sprach die Frau von Zwang, konnte aber nicht sagen, worin der bestanden haben soll.
Indessen war bereits eine Pressemeldung veröffentlicht, Vorgesetzte waren informiert und das Landeskriminalamt als auswärtige Dienststelle mit der Ermittlung betraut. „Aber schon da hätten unsere Mandanten freigelassen werden müssen“, betonen die Verteidiger Hanjo Schrepfer und Jan Paulsen. Schließlich habe sich kein dringender Tatverdacht für eine Sexualstraftat ergeben.
Aber erst am Tag darauf wendete sich das Blatt. Der Taxifahrer wurde aufgetrieben und sagte als Zeuge: Er habe von Gewaltanwendung nichts bemerkt. Alle Fahrgäste seien gelöster Stimmung gewesen. Auf Bitte der Frau hätten die zwei Männer das Taxi sofort umkehren lassen.
Frau bestand darauf, Fall erneut zu prüfen
Die zwei wurden freigelassen. Dann tat sich monatelang wenig. Sie blieben bis zum Abschluss der Ermittlungen vom Dienst befreit, was weiter an ihrem Ruf nagte. Im April schloss die Staatsanwaltschaft Würzburg die Akte mangels Tatverdachts. Doch die Frau bestand darauf, den Fall vom Generalstaatsanwalt in Bamberg erneut prüfen zu lassen.
Das Ergebnis liegt jetzt vor und fällt nach Informationen, die unserer Redaktion vorliegen, eindeutig aus. Die Richter sahen keine Anzeichen für erzwungenen Sex – vor allem deshalb, weil die Frau „selbst angibt, sich nicht körperlich gewehrt zu haben“, heißt es im Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft. Sie bat auch den Taxifahrer nicht um Beistand. Und mit ihren Freundinnen telefonierte und chattete sie zwar per Handy während der Fahrt – bat aber nicht um Hilfe, „was zu erwarten gewesen wäre“, wundert sich der überprüfende Oberstaatsanwalt.
Wie wenig er der Version der Frau glaubt, machte er in einem weiteren Punkt deutlich: Die Anwältin der Frau hatte vorgeschlagen, die Glaubwürdigkeit der Aussagen der beiden Männer mit einem Gutachten auf den Prüfstand zu stellen.
Das wird abgelehnt. Dazu bestehe kein Anlass, weil „für die Beschuldigten ein tatsächlicher entgegenstehender Wille der Anzeigenerstatterin weder verbal noch körperlich erkennbar war“.