Die Angst vor dem Gesetz ist in diesem Fall allerdings unnötig - ganz im Gegenteil: "Grundsätzlich macht sich jeder wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er bei einem Notfall nicht die ihm bestmögliche, das heißt seinen Fähigkeiten entsprechende Hilfe leistet" sagt Edgar Nestmeier, Sachgebietsleiter Ausbildung beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) in Würzburg.
Stadt Würzburg