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Waldbüttelbrunn: Kein Pandemieausschuss in Waldbüttelbrunn

Waldbüttelbrunn

Kein Pandemieausschuss in Waldbüttelbrunn

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    "Kommando zurück" hieß es bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Waldbüttelbrunn. Hatte man in der vorangegangenen Sitzung vor drei Wochen noch die Geschäftsordnung ändern und einen Pandemieausschuss mit allen Rechten ausstatten wollen, musste Bürgermeister Klaus Schmidt (SPD) nun zurückrudern. Er sei einer Fehlinformation der kommunalen Rechtsaufsicht gefolgt und dachte, die ganze Sache sei rechtmäßig. Solange wegen der Pandemie in Bayern der Katastrophenfall gilt, sei der Ausschuss als Ferienausschuss einsetzbar.

    Nach einem Hinweis von Sebastian Hansen (Bündnis 90/Die Grünen) bei der Rechtsaufsicht im Landratsamt änderte man dort wieder die Meinung und kam letztlich zu dem Ergebnis, dass ein Ferienausschuss nur sechs Wochen eingesetzt werden kann. Um seine Aufgaben zu erfüllen, muss also die Geschäftsordnung nicht geändert werden. Nach den besagten sechs Wochen gilt der Ausschuss als selbstständig aufgelöst. Doch wegen der rechtlichen Unsicherheit, so informierte Bürgermeister Schmidt die Gemeinderatsmitglieder, setzte er den Beschluss vollständig aus. Erst wenn die Landesregierung die Gemeindeordnung geändert hat, wird man sich erneut mit dem Thema befassen.

    Keine Reduzierung der Zahl der Räte

    Behandelt wurde allerdings ein Antrag der SPD-Fraktion auf freiwillige Reduzierung der Ratsmitglieder während der Pandemie. Hier sollte man sich darauf einigen, dass die CSU vier Gemeinderäte entsenden darf, die SPD drei und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Vertreter. Die Fraktionen sollen intern entscheiden, welche Teilnehmer entsendet werden. Diese Regelung soll gelten, bis der Katastrophenfall in Bayern beendet ist. Da sich einzelne Mitglieder des Gemeinderates, hauptsächlich aus der CSU-Fraktion, gegen eine freiwillige Verkleinerung des Rates entschied, nahm die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück.

    Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes musste die Reinigungs- und Sicherungsordnung der Gemeinde Waldbüttelbrunn, wie in vielen anderen Kommunen auch, geändert werden. Nun ist hier präziser geregelt, welche Pflichten für die einzelnen Bürger bestehen, den Gehsteig vor dem eigenen Grundstück und die Straßen sauber zu halten. Man habe sich bei der Neufassung streng an die Vorgaben des Gemeindetages gehalten, erläuterte Bürgermeister Schmidt.

    Der Bürgermeister informierte die Gemeinderäte, dass er entschieden habe, die fehlenden Beiträge für die Kinderbetreuung in den Monaten Januar und Februar von 30 Prozent durch die Gemeinde tragen zu lassen. Den Rest von 70 Prozent übernimmt der Freistaat Bayern, wenn ein Kind an weniger als fünf Tagen die Einrichtung im jeweiligen Monat besucht hat.

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