In Zusammenhang mit dem Mord an der Unterfränkin Simone Strobel vor 17 Jahren in Australien werden die beiden deutschen Verdächtigen nicht nach Australien ausgeliefert. Einer Auslieferung stehe zwingend das Grundgesetz entgegen, bestätigte am Freitag das Bundesamt für Justiz in Bonn. Eine Strafverfolgung müsste in Deutschland erfolgen.
Würzburg