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GREUSSENHEIM: Keine Ergänzung der Tierhaltungsrichtlinie

GREUSSENHEIM

Keine Ergänzung der Tierhaltungsrichtlinie

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    Der Greußenheimer Gemeinderat lehnte den Bau eines Stall- und Lagergebäudes auf der Flurnummer 1399 neben dem bereits bestehende Gebäude ab.
    Der Greußenheimer Gemeinderat lehnte den Bau eines Stall- und Lagergebäudes auf der Flurnummer 1399 neben dem bereits bestehende Gebäude ab. Foto: FOTO Franz Nickel

    Einstimmig lehnte der Gemeinderat eine Ergänzung der Richtlinie zur Tierhaltung im Außenbereich des Sondergebietes „Obere Mühle“ ab. Ebenfalls einer Meinung war das Gremium bei der Ablehnung des Neubaus eines Stall- und Lagergebäudes mit überdachter Mistlege und zehn Boxen für Pensionspferde auf dem benachbarten Flurstück 1399.

    Eine Absage erteilte das Gremium außerdem einstimmig einer Mistlege auf der Flurnummer 1400. Dem Antragsteller, einem Nebenserwerbslandwirt, genehmigte der Gemeinderat lediglich einen beweglichen Weidezaun auf dem Flurstück 1401.

    Überdachte Misthaufen

    Die Ergänzung der Richtlinie begründete der Antragsteller damit, dass Misthaufen „jeden Tierhalter in diesem Gebiet betreffen,“ heißt es in einem Schreiben an die Verwaltung. „Der Gemeinderat sollte sich Gedanken darüber machen, ob Tierhaltern eine gesonderte Fläche zugestanden wird, auf der jeder zusätzlich zum Stall- und Lagergebäude eine Miststätte bauen kann.“ Wegen der Grund- und Schichtenwasserproblematik in diesem Gebiet schlägt er vor, die Misthaufen sollten überdacht werden.

    Auf Anordnung des Landratsamtes habe er seinen Misthaufen neben dem Unterstand auf Flurnummer 1400 beseitigen müssen, informierte der Antragsteller. „Deshalb habe ich diesbezüglich auch einen Bauantrag gestellt.“ In dem Brief heißt es weiter: „Im dortigen Gebiet wird der Mist von den einzelnen Tierhaltern teilweise illegal direkt am Bach auf dem Erdboden gelagert.“ Jeder müsste eine überdachte Mistlege nachweisen, wo der Mist zumindest für sechs Monate gelagert werden könnte. Dies könne nur mit einer Bodenplatte aus WU-Beton, eingefasst in einer entsprechend hohen Sockelumwandung, geschehen. Um das Auslaufen von Niederschlagswasser in Form von Jauche aus den Mistlegen zu verhindern, „müssten diese überdacht sein“.

    Karl Lother fasste die Meinung des Gemeinderats zusammen. Das Gremium habe sich viele Gedanken bei der Überplanung dieses Gebietes gemacht. Die Richtlinie sollte in der vorliegenden Form beibehalten werden. Dieser Ansicht schlossen sich alle Räte an.

    Georg Trompeter, Leiter der örtlichen Bauverwaltung, erklärte den Räten, der Antrag auf Errichtung des Stall- und Lagergebäudes sei abzulehnen. Dem Bauherrn sei schon eine Vergrößerung der Baumaßnahme zugestanden worden. Deshalb sei sogar eigens eine Richtlinie für Kleintierhalter erlassen worden. Der Antragsteller hoffe nun aber, dass das Landratsamt ihm auch die Pensionspferdehaltung genehmigen wird und er eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Laut Trompeter widerspricht dies aber der Genehmigung des Veterinäramtes. Und um den Außenbereich möglichst wenig zu versiegeln werde auch nur eine befestigte Bodenplatte von acht mal acht Metern genehmigt – und nicht wie nachträglich beantragt mit den Maßen 15 mal acht Meter.

    Keine Ausnahmen

    Trompeter erklärte auch, dass dieser Bereich nicht für Großtierhalter gedacht sei und es keine Ausnahmen geben solle. Die offizielle Genehmigung des bisherigen Bestands war vom Gemeinderat Ende Mai abgelehnt worden sei. Eine Entscheidung des Landratsamtes über den aktuellen Antrag liege noch nicht vor.

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