Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

WÜRZBURG: Kinder im Schwimmbad missbraucht

WÜRZBURG

Kinder im Schwimmbad missbraucht

    • |
    • |

    Sexueller Missbrauch ist nicht immer Vergewaltigung. Auch wer ein Kind unsittlich berührt, begeht diese Straftat. So wie ein 51-Jähriger, der zwei Mädchen in einem Schwimmbad begrapscht hat.

    Er hat bis zum Schluss alles bestritten, was die Anklage ihm vorwarf. Immer wieder beteuerte er vor Gericht, er habe die Kinder nicht angefasst. „Die Mädchen müssen mich verwechseln“, sagte er 51-Jährige. „Ich war das nicht, der wahre Täter läuft noch frei rum.“

    Das Amtsgericht aber gelangte zu der Überzeugung, dass der Mann die Kinder im Schwimmbecken angefasst hat und verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis.

    Die Mädchen, damals zehn und elf Jahre alt, hätten die Wahrheit gesagt, betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. „Wir haben nicht den geringsten Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit“. Den Kindern habe während ihrer Aussage im Gerichtssaal „die emotionale Betroffenheit im Gesicht gestanden“.

    Der Prozess hatte sich über mehrere Verhandlungstage hingezogen. Nicht nur Eltern, Schwimmmeister und Polizeibeamte mussten in den Zeugenstand. Auch die beiden Mädchen mussten aussagen. Und sie erzählten ohne Widersprüche von der Tat – und wie sehr die sexuellen Übergriffe sie mitgenommen haben. Auch die Mütter der Schülerinnen berichteten, dass ihre Töchter nach dem Missbrauch Angst hatten, allein zu sein, dass sie in der Schule schlechter geworden seien und dass sie schlimme Träume gehabt hätten.

    Kritik an der Polizei

    Die Zehnjährige hatte noch im Schwimmbad zunächst ihrer Schwester und dann ihren Eltern erzählt, was passiert war und ihnen den auffällig tätowierten Angeklagten gezeigt. Der Mann wurde festgehalten, der Bademeister rief die Polizei. Die Elfjährige hatte sich erst nach Veröffentlichung einer Polizei-Pressemitteilung ihrer Mutter anvertraut. Sie identifizierte den 51-Jährigen anhand von Fotos, die die Beamten ihr vorlegten.

    Das Gericht übte harte Kritik an der Polizei. „Wenn die Beamten ihre Arbeit richtig gemacht hätte, wäre im Prozess vielleicht ein Geständnis gekommen“, so der Vorsitzende Richter. Zwar sei die Zehnjährige noch im Schwimmbad von einer Polizistin befragt worden. Die in Missbrauchsfällen „zwingend erforderliche Video-Vernehmung“ des Kindes im Polizeigebäude, die man auch im Gerichtssaal hätte vorführen können, habe die Polizei aber nicht gemacht.

    Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwältin wollte drei Jahre Gefängnis wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dann ruderte sie zurück: „Sollte das Gericht aber zu der Überzeugung kommen, dass zwei Jahre ausreichend sind“, könne die Strafe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „zur Bewährung ausgesetzt werden“, weil der Mann eine feste Arbeitsstelle hat.

    Das Gericht sah dafür allerdings keinen Grund. „Darüber hätte man nachdenken können, wenn er ein Geständnis abgelegt hätte“, sagt der Vorsitzende Richter. Ein Haftbefehl erging nicht, weil der 51-Jährige zu allen Prozesstagen erschienen war.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden