Am 4. Dezember soll die Abstimmung erfolgen zur Finanzierung des notwendigen Neubaus der Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbands (AZV) Ahlbachgruppe Hoch 5. Bedingt durch individuelle Voraussetzungen und Interessen innerhalb der Mitgliedsgemeinden Eisingen, Hettstadt, Kist, Waldbrunn und Waldbüttelbrunn gehen freilich die Meinungen zu Finanzierungsvarianten auseinander.
Mit dem Ziel, vollumfänglich zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen Möglichkeiten zu informieren, hatte Verbandsvorsitzender und Waldbüttelbrunns Bürgermeister Klaus Schmidt im Vorfeld der finalen Entscheidung die Ratsmitglieder aller Mitgliedsgemeinden zu einer zentralen Informationsveranstaltung eingeladen. Frage- und Rederecht wurde dabei jedoch nur den jeweiligen Verbandsrätinnen und Verbandsräten sowie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern eingeräumt. "Die anstehende Entscheidung hat maßgebliche Auswirkungen auf die Liquidität unserer Kommunen für Jahrzehnte", mahnte Schmidt.
Finanzierung der Kläanlage: "Ein aufeinander Zugehen" gefordert
Bei der Entscheidung zur Finanzierung gehört für die Verbandsräte die Sicherstellung der RZWas-Förderung der Gemeinden Waldbrunn und Waldbüttelbrunn zu den fixen Entscheidungskriterien. Dies betonte Kists Bürgermeister Volker Faulhaber. Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher begründete Hettstadts "Vorschlag einer jeweils hälftigen Kostenaufteilung auf AZV und Gemeinden unter dem Aspekt eines Mittelweges im Interesse der Bürgerinnen und Bürger." Waldbüttelbrunns stellvertretender Bürgermeister Sebastian Hansen plädierte hingegen für eine vollständige Finanzierung über die Kommunen, um als Gemeinde selbst entscheiden zu können. Eisingens Bürgermeisterin Ursula Engert und ihr Waldbrunner Kollege Markus Haberstumpf forderten hinsichtlich der notwendigen Entscheidung "ein aufeinander Zugehen."
Die Vermittlung der komplexen Thematik der möglichen Finanzierungsvarianten übernahm Michael Schulte von der Kommunalberatung Dr. Schulte - Röder aus Veitshöchheim. Fakt ist die Aufteilung der Kosten auf die Mitgliedsgemeinden gemäß des auf Einwohnergleichwerten basierenden Verteilungsschlüssels. Vollkommen offen ist jedoch, ob die Refinanzierung beim Abwasserzweckverband (AZV) oder der jeweiligen Kommune erfolgt. Beide Varianten wurden den Besucherinnen und Besuchern durch umfassendes Zahlenmaterial präsentiert.
Variante schmälert finanziellen Spielraum der Gemeinden über Jahrzehnte
Bei einer vollständigen AZV-Finanzierung entfallen Investitionskostenumlagen und damit die Möglichkeit von Beitragserhebungen der Gemeinden. Dafür müssen laut Schulte sämtliche Kosten über die Gebühren finanziert werden. Aus den von den Kommunen zu erhebenden Schuldendiensten mit einem effektiven Zins von rund vier Prozent und einer kalkulatorischen Verzinsung von etwa 2,5 Prozent ergibt sich eine Differenz von 1,5 Prozent. Diese muss von jeder Gemeinde über den gesamten Abschreibungszeitraum von etwa 30 Jahren mit einem jährlichen, teilweise sechsstelligen Betrag über die jeweiligen kommunalen Haushalte finanziert werden.
Ohne Möglichkeit zur Refinanzierung können diese Beträge nicht von den Bürgerinnen und Bürger über Beiträge oder Gebühren erhoben werden und schmälern damit über Jahrzehnte den finanziellen Spielraum der Gemeinden, betonte Schulte ausdrücklich. Die Beitragshöhe lasse sich vorab nur schwer ermitteln, da die endgültigen Beiträge erst nach Vorlage eines KAG-gerechten Flächenverzeichnisses kalkuliert werden können. Hierbei wird das gesamte Investitionsvolumen über alle angeschlossenen, aber auch künftig zu erschließende Grundstücke erhoben.
Bei der alternativen Finanzierungsvariante über die Kommunen entfallen für den AZV die Schuldendienste. Stattdessen werden die Kosten von den Gemeinden durch eine Investitionsumlage erhoben. Hierbei obliegt jeder Kommune eine beliebige Gestaltung der Refinanzierung über Ergänzungsbeiträge oder Gebühren. Weitere Möglichkeit besteht für den AZV durch eine Mischfinanzierung aus Schuldendienst und Investitionsumlage an die Kommunen