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Hemmersheim: Kläranlagen und eine Kirchenbaulast beschäftigen den Hemmersheimer Rat

Hemmersheim

Kläranlagen und eine Kirchenbaulast beschäftigen den Hemmersheimer Rat

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    Wer hat die Baupflicht für die Kirche in Pfahlenheim? Die Kirche sieht diese bei der politischen Gemeinde, der Gemeinderat jedoch nicht. Beweispflichtig für das Bestehen der Baulast ist die Kirchengemeinde.
    Wer hat die Baupflicht für die Kirche in Pfahlenheim? Die Kirche sieht diese bei der politischen Gemeinde, der Gemeinderat jedoch nicht. Beweispflichtig für das Bestehen der Baulast ist die Kirchengemeinde. Foto: Gerhard Krämer

    Wie hält es die Gemeinde Hemmersheim künftig mit ihrer Abwasserentsorgung? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Auslöser war unter anderem eine Anfrage der Stadt Aub bei der Gemeinde, ob an einem Anschluss an die Kläranlage Interesse besteht.

    Für einen Anschluss an eine größere Kläranlage oder auch die Zusammenlegung von Kläranlagen kann die Gemeinde laut Aussage der Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Birgit Kaspar, staatliche Zuwendungen nach der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben erhalten, wenn die gewählte Lösung die wirtschaftliche und sparsamste Lösung darstellt. Dies ist dem Wasserwirtschaftsamt durch eine Kostenvergleichsrechnung durch ein Ingenieurbüro mit einem Betrachtungszeitraum über mindestens 50 bis 60 Jahre nachzuweisen.

    Für die Gemeinde Hemmersheim stehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten für die zukünftige Abwasserentsorgung zur Verfügung: eigene Kläranlagen weiterbetreiben, Bau einer zentralen Kläranlage mit Anschluss aller Ortsteile, Anschluss an die Kläranlage Aub oder Anschluss an die Kläranlage des Abwasserzweckverbands Ochsenfurt.

    Genehmigung in Gülchsheim ist ausgelaufen

    Bei den einzelnen Möglichkeiten gilt es aber noch Fragen zu klären. Zu den eigenen Kläranlagen erklärte Bürgermeister Karl Ballmann, dass zum Beispiel die Anlage in Gülchsheim einen schwachen Vorfluter habe. Jedoch sei die Genehmigung heuer abgelaufen. Auch für andere Anlagenteile in Lipprichhausen und Pfahlenheim sei dies der Fall. In Hemmersheim gebe es eine vorläufige Genehmigung für 20 Jahre. Allerdings müsse noch eine Dichtigkeitsprüfung erfolgen. Auch die Problematik der Klärschlammentsorgung führte Ballmann ins Feld.

    Beim Bau einer zentralen Kläranlage in Hemmersheim müsste über Größe und Ausbauart der zentralen Kläranlage diskutiert werden. Der laufende Betrieb müsse entsprechend den öffentlichen Anforderungen gewährleistet werden.

    Bei einem möglichen Anschluss an die Kläranlage Aub ging es darum, wann Aub hier eine verbindliche Auskunft benötigt und bis wann die Gemeinde Hemmersheim angeschlossen werden soll. Geklärt werden müssten die Investitionskosten für die Pumpleitungen nach Aub sowie die Höhe des Einkaufspreises in die Kläranlage und die Streckenführung der Pumpleitung.

    Besteht eine kommunale Baupflicht an der Kirche?

    Ähnliches gilt für einen Anschluss an den Abwasserzweckverband Ochsenfurt. Grundsätzlich gilt es aber erst zu klären, ob eine Aufnahme der Gemeinde überhaupt möglich ist.

    Nach längerer Diskussion beschloss der Gemeinderat einstimmig, dass die Verwaltung bei vier Planungsbüros nach einem Angebot für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und eine Kostenvergleichsrechnung anfragt. Dann geht die Sache erneut in den Gemeinderat.

    Eine Angelegenheit, die den Gemeinderat schon seit 2018 beschäftigt, ist der Antrag der evangelischen Kirche, dass die politische Gemeinde Hemmersheim die kommunale Baupflicht an der Kirche in Pfahlenheim und an der Friedhofsmauer übernimmt. Dies wurde auch jetzt wieder abgelehnt. Nach Ansicht der Landeskirchenstelle bestehe diese, hieß es im Rat. Der Gemeinderat jedoch sieht hierfür keinerlei Belege. Es seien bislang lediglich Kostenübernahmen erfolgt beziehungsweise Zuschüsse gewährt worden. Theoretisch könnte die Frage der Baulast nun ein Gericht klären.

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