Dass die Dauerbaustelle Ämterhochhaus in der Augustinerstraße saniert werden kann, dafür hat das Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung am Donnerstag die Weichen gestellt. Die Klage der benachbarten Eigentümer und Betreiber des „Odeon“ gegen die von der Stadt 2014 erlassene Baugenehmigung wurde abgewiesen.
Die Baugenehmigung verletze weder die Rechte der Kläger noch das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme und verstoße auch nicht gegen baurechtliche Vorschriften, begründete der Richter sein Urteil.
Die Kläger, die Singer, Werner, Krieger Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), hatten unter anderem fehlende Abstandsflächen wegen des geplanten neuen Daches am 33 Meter hohen Hochhaus angeführt. Zudem sei die vorgesehene Nutzung mit nahezu ausschließlich Wohnraum nicht mit dem dort ausgewiesenen Mischgebiet vereinbar. Der Hochhaus-Investor plant Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnungen in den übrigen Stockwerken.
Hierzu stellte der Richter fest, dass in einem Mischgebiet auch ein einzelnes Wohnhaus möglich sei. Was die Abstandsflächen anbelangt, stelle sich gar nicht die Frage der Nichteinhaltung. Nachdem das Dach nur eine 45-Grad-Neigung habe und die Grundstücksgrenze mit der Baulinie identisch sei, seien überhaupt keine Abstandsflächen nötig. „Ich sehe keinen Ansatzpunkt für die Nachbarklage“, so der Richter. Ob die Kläger gegen das Urteil Berufung einlegen, ließen sie gegenüber der Redaktion offen.
Zufrieden zeigte sich nach der Verhandlung Friedrich Schwab vom Hochhaus-Investor, der Tricyan Tower GmbH aus Reichenberg. Er hofft, dass möglichst bald die Arbeiten für die Sanierung ausgeschrieben werden können. Ob das seine Gesellschaft übernimmt oder ob man das Hochhaus samt Baugenehmigung einem anderen Investor verkauft, stehe noch nicht fest. Als sicher gilt dagegen: gebaut wird am Hochhaus heuer nicht mehr.
Vom Gericht aufgehoben wurde dagegen die städtische Genehmigung eines Veranstaltungsraumes im Obergeschoss des Odeon. Dagegen hatte der Hochhaus-Investor geklagt – wegen massiver Überschreitungen von Lärmgrenzwerten durch den Club-Betrieb. Die Überschreitungen hatte ein von der Klägerseite beauftragter Gutachter schon vor über zwei Jahren ermittelt. Ein Gegengutachten lag nicht vor.
„Der Sachverhalt spricht eine deutliche Sprache“, erklärte der Richter, der zudem feststellte, dass schon in der Baugenehmigung des „Odeon“-Clubs 2006 die Einhaltung von Grenzwerten nicht sichergestellt sei.
René Sauerteig, Leiter der städtischen Bauaufsicht und Vertreter der Stadt, erklärte daraufhin, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde man die Anforderungen überprüfen und die Genehmigung für das „Odeon“ gegebenenfalls widerrufen.