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LEINACH: Klage gegen Kooperationsvertrag prüfen

LEINACH

Klage gegen Kooperationsvertrag prüfen

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    (ehe) Unter dem Vorbehalt einer juristischen Prüfung hatte sich Leinachs Gemeinderat im Januar nach langem Ringen doch für die Unterzeichnung des Kooperationsvertrags zur Abfallentsorgung mit dem Kommunalunternehmen (KU) des Landkreises entschieden. Eine mögliche Klage der Gemeinde gegen den Kooperationsvertrag unter Beteiligung des Bayerischen Gemeindetages sei aber erst nach Prüfung der Sachlage durch einen Rechtsanwalt möglich, teilte Bürgermeister Uwe Klüpfel dem Gremium mit.

    Durch die Unterzeichnung des bereits zwei Jahre vorliegenden Kooperationsvertrags war der weitere Betrieb der örtlichen Wertstoffsammelstelle in abgespeckter Form gesichert. Vorläufig bis Jahresende 2014 kann dort neben Bauschutt auch Grüngut entsorgt werden. Bis zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrags hatte Leinachs Gemeinderat erfolglos für den weiteren Betrieb der Wertstoffsammelstelle mit einem Container für Sperrgut gekämpft.

    In einer Stellungnahme zum Zwist der Gemeinde Leinach mit dem KU hatte der Bayerische Gemeindetag fehlende formale Voraussetzungen in Form eines Abfallwirtschaftskonzepts zur entscheidenden Kreistagssitzung im März 2009 moniert. Der Gemeindetag hatte empfohlen, die Vertragskündigung für die Wertstoffsammelstelle zum 31. Dezember 2010 aufzuheben, bis ein Abfallwirtschaftskonzept eine tragfähige Grundlage für einen weiteren Betrieb liefert. Aus dieser Feststellung schloss der Gemeinderat, dass der Kooperationsvertrag möglicherweise nichtig sei. Derzeit prüft die Versicherung, ob sie der Gemeinde Leinach in der Auseinandersetzung Rechtsschutz gewährt.

    Derweil sprach sich der Gemeinderat als Service für die Bevölkerung einstimmig für einen Sammelcontainer für Kartonagen und Papier am Containerstellplatz am Hirschtal aus. Seit der Änderung im Betrieb der Wertstoffsammelstelle war dort die Entsorgung von Altpapier nicht mehr möglich.

    Klare Absage

    Eine klare einhellige Absage erteilte der Gemeinderat einer Anfrage zur Erstellung einer Freiflächenfotovoltaikanlage im Gewerbe- und Industriegebiet. Die Ablehnung begründete das Gremium mit der optischen Verschandelung des Ortseingangs. Außerdem wäre für den Bau einer solchen Anlage die Zustimmung der Grundstückseigentümer erforderlich. Mit der Ablehnung verzichtet der Gemeinderat auf mögliche Gewerbesteuereinnahmen. Diese sollten nach Aussage des Bauwerbers bei jährlich 5000 Euro je Hektar liegen. Bei der Größe des Gewerbe- und Industriegebiet von sechs Hektar hätten sich somit mögliche jährliche Einnahmen von 30 000 Euro ergeben.

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